Bevor wir Ihren Antrag auf Kindergeld bearbeiten können, benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen.
Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.
Inhalt
- 1 Wann Sie Nachweise vorlegen müssen
- 2 Wie Sie den Nachweis am besten bei der Familienkasse erbringen
- 3 Schicken Sie folgende Unterlagen an die Familienkasse:
- 3.1 Ausbildungsnachweis für einen Beruf
- 3.2 Nachweise für das Studium
- 3.3 Angaben bei Fehlen einer Ausbildungsstätte oder Beschäftigung
- 3.4 Nachweis des Praktikums
- 3.5 Eine Bescheinigung über Ihren Freiwilligendienst
- 3.6 Nachweise zur Unterstützung von Kindern mit körperlichen, emotionalen oder geistigen Problemen.
Wann Sie Nachweise vorlegen müssen
Um nachzuweisen, dass Ihr Kind die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt, müssen Sie Nachweise erbringen.
Oft genügt es, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes angeben, wenn es unter 18 Jahre alt ist.
Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, benötigen wir zusätzliche Unterlagen, z. B. einen Schulabschluss oder eine Praktikumsbestätigung. Welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, können Sie der unten stehenden Liste entnehmen.
Bitte legen Sie eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde vor, wenn Sie Kindergeld für ein Kind beantragen, das im Ausland geboren wurde oder dort wohnt. Sie können auch ein anderes amtliches Dokument, das die Geburt Ihres Kindes bescheinigt, als Nachweis verwenden.
Wie Sie den Nachweis am besten bei der Familienkasse erbringen
Sie können den Nachweis persönlich, per Post, Fax oder E-Mail bei Ihrer Familienkasse einreichen. Bitte senden Sie niemals Originale, sondern nur Kopien!
Wir werden Ihnen mitteilen, ob wir weitere Nachweise von Ihnen benötigen. Wir teilen Ihnen dann mit, bis wann Sie die fehlenden Unterlagen einreichen müssen.
Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen. Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt oder verzögert werden.
Schicken Sie folgende Unterlagen an die Familienkasse:
Ausbildungsnachweis für einen Beruf
Falls Ihr Kind eine betriebliche Ausbildung absolviert, legen Sie der Familienkasse bitte einen Nachweis über Art und Dauer der Ausbildung vor. Dies kann z.B. eine Kopie des Ausbildungsvertrages sein.
Wenn Ihr Kind eine schulische Berufsausbildung absolviert, verwenden Sie bitte das Formular Schulbescheinigung. Sie können auch eine von der Schule ausgestellte Bescheinigung vorlegen.
Bitte informieren Sie die Familienkasse, sobald Ihr Kind die Ausbildung beendet. Benutzen Sie dazu die Erklärung zum Ausbildungsverhältnis.
Wichtig: Sie müssen uns auch mitteilen, wenn die Ausbildung beendet ist: Bei einer betrieblichen Ausbildung legen Sie bitte eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vor. Bei einer schulischen Ausbildung benötigen wir eine Kopie des Prüfungszeugnisses. Darin enthaltene Bewertungen und Noten können so verändert werden, dass sie nicht mehr identifizierbar sind.
Nachweise für das Studium
Sie müssen jedes Jahr bis spätestens Oktober einen Nachweis über die Einschreibung Ihres Kindes in der Schule vorlegen. Sie müssen für jedes abgeschlossene Semester einen Nachweis erbringen, z. B. eine Immatrikulationsbescheinigung.
Schicken Sie uns die Exmatrikulationsbescheinigung, sobald Ihr Kind beschließt, nicht mehr zu studieren.
Wir benötigen eine Kopie des Prüfungszeugnisses nach Beendigung des Studiums. Darin enthaltene Bewertungen und Noten können so verändert werden, dass sie nicht mehr identifizierbar sind.
Angaben bei Fehlen einer Ausbildungsstätte oder Beschäftigung
Bitte verwenden Sie das Formular „Erklärung des Kindes ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“, wenn Ihr Kind derzeit keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat oder aktiv einen solchen sucht.
Zusätzlich benötigen Sie die folgenden Nachweise:
Wenn Ihr Kind arbeitssuchend ist, hat es nur bis zum Alter von 21 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Weisen Sie nach, dass Ihr Kind in diesem Fall beim zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
Legen Sie die Bescheinigung der Berufsberatung vor, wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.
Wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht, aber bei der Agentur für Arbeit nicht als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist: Bitte weisen Sie anhand von Bewerbungen mit Ablehnungsschreiben oder anderen vergleichbaren Unterlagen nach, dass Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht.
Nachweis des Praktikums
Wenn Ihr Kind ein Praktikum erfolgreich absolviert, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Art und Dauer des Praktikums vor. Dies kann z. B. eine Kopie des Praktikumsvertrags sein.
Eine Bescheinigung über Ihren Freiwilligendienst
Wenn Ihr Kind an einem Freiwilligendienst teilnimmt, wie z. B. einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Europäischen Freiwilligendienst, können Sie von der entsprechenden Einrichtung eine Bescheinigung erhalten. Geben Sie der Krankenkasse Ihrer Familie eine Kopie davon.
Nachweise zur Unterstützung von Kindern mit körperlichen, emotionalen oder geistigen Problemen.
Für ein Kind mit einer Behinderung können Sie insbesondere die folgenden Unterlagen als Nachweis vorlegen (Informationen)
- Ausweis für schwerbehinderte Menschen.
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.
- Bescheid über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.
- ein Bescheid der Pflegekasse, ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung.
Wichtig: Aus dem ärztlichen Attest oder Gutachten muss hervorgehen, dass eine Behinderung vorliegt und welche Auswirkungen diese auf die Erwerbstätigkeit hat. Wenn Ihr Kind älter als 25 Jahre ist, muss darin auch angegeben werden, wie lange die Behinderung schon besteht.