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Elterngeld-Rechner: Wie viel Elterngeld steht mir zu?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes unterstützt. Bei der Berechnung des Elterngeldes werden in erster Linie die Einkommen der Eltern berücksichtigt, die vor der Geburt des Kindes erzielt wurden. Hierzu zählen beispielsweise Gehälter aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auch Mutterschaftsgeld und bestimmte steuerfreie Einnahmen werden in die Berechnung einbezogen. Es gibt jedoch Einkommensarten, die nicht in die Berechnung einfließen, wie beispielsweise Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Elterngeld selbst. Die genaue Berechnung des Elterngeldes erfolgt anhand eines komplexen Verfahrens, das auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Eltern basiert.

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern in Deutschland zusteht, um ihnen die Betreuung ihres neugeborenen Kindes zu erleichtern. Um die Höhe des Elterngeldes zu ermitteln, ist es wichtig zu wissen, welche Einkünfte bei der Berechnung berücksichtigt werden. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Einkommen detailliert beschrieben.

Grundlagen der Einkommensermittlung

Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen der Eltern zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass nur das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Einkommensarten gleich behandelt werden. Daher erfolgt eine genaue Prüfung der verschiedenen Einkommensquellen.

Berücksichtigte Einkommensarten

1. Erwerbseinkommen

Das Erwerbseinkommen ist die wichtigste Einkunftsart, die bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird. Dazu gehören:

  • Gehälter aus einer abhängigen Beschäftigung
  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  • Honorarvergütungen für freiberufliche Tätigkeiten

Bei Angestellten wird in der Regel das bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen und anschließend nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungen sowie anderen relevanten Abzügen in das Nettoeinkommen umgerechnet.

2. Einkommen aus Mutterschutz

Wenn Sie im Mutterschutz sind, wird in dieser Zeit ebenfalls Ihr Nettoeinkommen berücksichtigt. Das Mutterschaftsgeld kann hierbei Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes nehmen, da es zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet wird.

3. Einkommen aus Kurzarbeit

Eine Situation, die in der heutigen Zeit häufig vorkommt, ist Kurzarbeit. Wer im Rahmen von Kurzarbeit weniger arbeitet und Einkommensverluste hat, erhält trotzdem Elterngeld basierend auf dem reduzierten Nettoeinkommen. Diese Regelung soll die Versorgung der Eltern in belastenden Arbeitszeiten unterstützen.

4. Einkünfte aus der Rente oder Pension

Die Renten- oder Pensionsansprüche bieten Eltern ebenfalls eine potenzielle Einkommensquelle. In Deutschland werden Rentenbezüge – abhängig von der Art der Rente – bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie auch dann Anspruch auf Elterngeld haben können, wenn Sie Rente beziehen.

5. Einkommen aus Ausbildungsvergütung

Schüler oder Studenten, die während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums ein ausbildungsbezogenes Einkommen erhalten, haben die Möglichkeit, dieses Einkommen in die Berechnung des Elterngeldes miteinfließen zu lassen. Das Einkommen muss jedoch dem üblichen Rahmen für Ausbildungsvergütungen entsprechen.

6. Kapitaleinkünfte

In der Regel werden Kapitaleinkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Beispielhafte Einkommensquellen in diesem Bereich sind:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Veräußerlungsgewinne von Wertpapieren

Daher ist es entscheidend, diese Art von Einkommen bei der Planung des Elterngeldes nicht einzubeziehen, um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden.

Ausnahmen und Besonderheiten

1. Einkommen während der Elterngeldbezug

Wenn Eltern während des Bezugs von Elterngeld arbeiten, müssen auch diese Einkünfte berücksichtigt werden. Das gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Aktuell dürfen Eltern bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihr Elterngeld zu stark gekürzt wird. Übersteigt das Einkommen jedoch einen bestimmten Betrag, wird das Elterngeld entsprechend gekürzt.

2. Einkommen von Partnern

Das Einkommen der Partner wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, da sich die Berechnung nur auf das Einkommen des Elternteils bezieht, der das Elterngeld beantragt. Das bedeutet, dass das Einkommen des anderen Elternteils nicht in die Berechnung einfließt, was wichtig für Paare sein kann, die gemeinsam Kinder betreuen.

3. Einmalzahlungen und Sonderzahlungen

Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, spezialisierte Sonderzahlungen oder Abfindungen sind ebenfalls relevant bei der Berechnung des Elterngeldes. Diese sollten im Monat der Auszahlung berücksichtigt werden, und könnten also das durchschnittliche Monatseinkommen erhöhen und damit das Elterngeld beeinflussen, wenn sie in dem relevanten Zeitraum fallen.

4. Steuervergünstigungen

Denk darüber nach, dass häufige Steuervergünstigungen oder -abzüge, wie Werbungskosten und Sonderausgaben, nicht direkt bei der Berechnung des Elterngeldes abgezogen werden. Es wird empfohlen, die exakt berücksichtigten Nettobeträge zu verstehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte korrekt in die Berechnung einfließen.

Fazit zur Einkommensberücksichtigung

Die Berechnung des Elterngeldes kann kompliziert sein, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art der Einkünfte und der individuellen finanziellen Situation. Es ist sinnvoll, alle relevanten Einkommensquellen genau zu prüfen und gegebenenfalls bei einem Berater Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen umfassenden Überblick über die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Das Elterngeld ist eine wertvolle Hilfe für viele Eltern in Deutschland und sollte optimal genutzt werden.

Zusammenfassend werden für die Berechnung des Elterngeldes in Deutschland die Einkommen der Eltern aus Erwerbstätigkeit, selbstständiger Arbeit, Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie Elterngeld Plus berücksichtigt. Einkünfte wie zum Beispiel Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen werden nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Der genaue Betrag des Elterngeldes hängt also davon ab, wie hoch die Einkommen der Eltern im Bemessungszeitraum waren.

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