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Schulkindergeld und Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Anspruch, Unterschiede, Antrag & Praxisbeispiele

Kurzfassung: Schulkindergeld ist (je nach Bundesland/Kommunen) eine zusätzliche, zweckgebundene Unterstützung für Schulkinder – oft rund um Einschulung/Schuljahresbeginn. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist bundesweit geregelt und deckt laufende Bildungs- und Teilhabekosten (z. B. Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen, Vereinsbeiträge). Beide Leistungen können sich ergänzen, überschneiden sich aber nicht.

1) Was ist Schulkindergeld?

Unter Schulkindergeld versteht man eine regionale Leistung (Land/Kommunen), die Familien beim Schulstart oder Schuljahreswechsel entlastet – z. B. für Ranzen, Hefte, Sportzeug.

  • Nicht bundesweit einheitlich: Anspruch, Höhe, Auszahlungstermine und Antrag unterscheiden sich je nach Wohnort.
  • Zweckbindung: Das Geld ist für schulische Anschaffungen gedacht.
  • Parallel zu BuT möglich: Schulkindergeld kann zusätzlich zu BuT-Leistungen gewährt werden, sofern die jeweilige Landes-/Kommunalregel es vorsieht.

Weiterführend zu Zuständigkeiten rund um Kindergeld & Schulkindergeld: ➡️ Wem gehört Kindergeld? Leitfaden mit Fokus auf Schulkindergeld

2) Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Das BuT ist ein bundesweites Leistungspaket für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringem Einkommen. Es umfasst u. a.:

  • Schulbedarf (pauschale Zuschüsse pro Schuljahr),
  • Schülerbeförderung (wenn erforderlich),
  • Lernförderung (Nachhilfe bei Bedarf),
  • Gemeinschaftliches Mittagessen (Kita/Schule),
  • Kulturelle & sportliche Teilhabe (Monatsbetrag für Verein, Musikschule etc.),
  • Ausflüge & Klassenfahrten (Kostenübernahme).

Ziel: Chancengleichheit – Bildung und soziale Teilhabe sollen nicht am Geld scheitern.

3) Schulkindergeld vs. BuT – die wichtigsten Unterschiede

Merkmal Schulkindergeld BuT (bundesweit)
Rechtsgrundlage Landes-/Kommunalrecht SGB II/SGB XII/AsylbLG bzw. BKGG-Bezug
Geltungsbereich Je nach Bundesland/Kommunen Deutschlandweit einheitlicher Rahmen
Zweck Meist einmalige/periodische Hilfe zu Schulbeginn Laufende Bildungs- & Teilhabeleistungen
Höhe Regional unterschiedlich Bundesweite Pauschalen/Richtwerte (jährlich angepasst)
Antrag Bei der jeweiligen Stelle vor Ort Jobcenter, Sozialamt oder BuT-Stelle
Kombination Häufig zusätzlich zu BuT möglich Ergänzt Schulkindergeld, keine Doppelförderung derselben Position

Praxis-Tipp: Prüfe beides: Gibt es lokales Schulkindergeld und BuT-Ansprüche? Häufig lohnt die Kombination (ohne Doppelförderung derselben Ausgabe).

4) Wer hat Anspruch?

4.1 Schulkindergeld (regional)

  • Schulkinder (i. d. R. ab Einschulung) mit Hauptwohnsitz in der zuständigen Kommune/im Bundesland.
  • Einkommensgrenzen: häufig an Sozialleistungsbezug oder bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
  • Nachweise: Schulbescheinigung/Anmeldung, Ausweis, ggf. Leistungsbescheide.

4.2 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Anspruch besteht i. d. R. für Kinder/Jugendliche, die in einem Haushalt leben mit:

  • Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach AsylbLG.
  • Auch bei geringem Einkommen ohne Leistungsbezug kann ein Anspruch bestehen, wenn die Bedürftigkeit durch die BuT-Leistung eintritt – hier hilft die örtliche BuT-Stelle.

5) Welche Kosten deckt BuT konkret?

  • Schulbedarf: Pauschalen pro Schuljahr (Sommer-/Winterrate).
  • Lernförderung: Wenn die Versetzung gefährdet ist oder ein Lernziel ohne Förderung nicht erreichbar wäre.
  • Mittagessen in Schule/Kita/Hort: Kostenübernahme abzüglich ggf. geringer Eigenanteile (regional unterschiedlich).
  • Ausflüge & Klassenfahrten: Vollständige Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten und Tagesausflüge.
  • ÖPNV/Schülerbeförderung: Wenn erforderlich und nicht anderweitig finanziert.
  • Teilhabe: Monatliche Pauschale für Sport, Kultur, Musik u. Ä.

Hinweis zu Beträgen: Pauschalen werden regelmäßig (idR zum 1. August) angepasst. Erkundige dich bei Jobcenter/Sozialamt/BuT-Stelle nach den aktuellen Sätzen in deiner Kommune.

6) Antrag stellen – so gehst du vor

6.1 Schulkindergeld (regional)

  1. Zuständigkeit klären: Website deiner Stadt/Kommune oder deines Bundeslandes.
  2. Unterlagen sammeln: Personalausweis/Aufenthaltstitel, Schulbescheinigung, Einkommens-/Leistungsnachweise, ggf. IBAN.
  3. Fristen beachten: Viele Programme haben Stichtage (z. B. bis kurz nach Schuljahresbeginn).
  4. Antrag abgeben: Online, per Post oder persönlich – je nach Vorgabe.

6.2 BuT (bundesweit)

  1. Kontakt: Jobcenter (bei Bürgergeld), Sozialamt (bei Sozialhilfe) oder BuT-Stelle (bei Kinderzuschlag/Wohngeld).
  2. Formulare: Je nach Kommune ein gemeinsamer BuT-Antrag oder einzelne Module (Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen etc.).
  3. Nachweise: Leistungsbescheid, Schul-/Kitabescheinigung, ggf. Nachweis über Kosten (Klassenfahrt, Vereinsbeitrag u. a.).
  4. Bewilligung & Auszahlung: Pauschalen werden termingerecht überwiesen; Sach-/Geldleistungen je nach Modul.

7) Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Nur eine Leistung prüfen: Immer beide Schienen checken – Schulkindergeld (regional) und BuT (bundesweit).
  • Fristen versäumen: Frühzeitig Antrag stellen, Stichtage notieren.
  • Unvollständige Nachweise: Schul-/Kitabescheinigung, Leistungsbescheide, Kostenbelege immer parat haben.
  • Doppelförderung: Dieselbe Ausgabe nicht zweimal abrechnen. Besser: ergänzend planen (z. B. Schulkindergeld für Ausstattung, BuT für Vereinsbeitrag/Nachhilfe).

8) Praxisbeispiele

Beispiel A – Einschulung:
Familie bezieht Wohngeld. Die Stadt gewährt Schulkindergeld zum Schulstart. Zusätzlich beantragt die Familie BuT-Schulbedarf (Pauschalen) und erhält Teilhabe für den Sportverein.

Beispiel B – Lernlücken:
Schülerin droht, die Versetzung nicht zu schaffen. Die Lehrkraft bestätigt Lernförderbedarf. Über BuT wird Nachhilfe bewilligt; Schulkindergeld wurde zuvor für die Grundausstattung genutzt.

Beispiel C – Klassenfahrt:
Das Jobcenter übernimmt im Rahmen von BuT die gesamten Kosten der Klassenfahrt. Zusätzlich nutzt die Familie Schulkindergeld für wetterfeste Kleidung.

9) Verbindung zum Kindergeld – Zuständigkeit & Zahlung

Für viele Familien ist Kindergeld die Basis der Finanzierung. Wer Kindergeld erhält, hat häufig bessere Zugangschancen zu ergänzenden Leistungen (BuT/Schulkindergeld), sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

10) Checkliste: Habe ich Anspruch?

  • Kind hat Schulstatus (Grundschule/weiterführende Schule)
  • Haushalt bezieht Bürgergeld/Sozialhilfe/Kinderzuschlag/Wohngeld oder liegt unter Einkommensgrenzen
  • Regionale Programme (Schulkindergeld) geprüft
  • BuT-Module identifiziert (Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe, Fahrkosten, Ausflüge)
  • Fristen bekannt, Unterlagen vollständig

11) FAQ (kurz & knackig)

Gibt es Schulkindergeld überall?

Nein. Es ist regional geregelt. Bitte auf der Kommunal-/Landesseite prüfen.

Kann ich Schulkindergeld und BuT kombinieren?

Ja – ergänzend, aber ohne Doppelförderung derselben Kostenposition.

Wo stelle ich den BuT-Antrag?

Je nach Lage: Jobcenter, Sozialamt oder kommunale BuT-Stelle.

Muss ich jedes Jahr neu beantragen?

Bei BuT-Pauschalen (Schulbedarf) oft automatisch im Leistungsbezug; andere Module und Schulkindergeld häufig neu zu beantragen – regional prüfen.

Welche Beträge gibt es genau?

Die Pauschalen ändern sich regelmäßig (i. d. R. zum 1. August). Aktuelle Werte bei deiner zuständigen Stelle.

Schulkindergeld (regional) und das BuT (bundesweit) sind komplementäre Instrumente. Wer frühzeitig beide Schienen prüft, Unterlagen vollständig einreicht und Fristen beachtet, maximiert die Unterstützung – für einen gut ausgestatteten und teilhabestarken Schulalltag.

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