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Kann ich Elterngeld während der Elternzeit beantragen?

Selbstständige in Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Zunächst müssen sie selbstständig tätig sein und in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes mindestens 12 Monate als Selbstständige gearbeitet haben. Des Weiteren müssen sie in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versichert sein oder eine vergleichbare Absicherung nachweisen können. Zudem ist es wichtig, dass Selbstständige während des Elterngeldbezugs keine Erwerbstätigkeit ausüben, die mehr als 30 Stunden pro Woche umfasst. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und Modalitäten für den Bezug von Elterngeld als Selbstständige*r zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind.

Die Elterngeld-Regelungen in Deutschland bieten Selbstständigen viele Chancen, die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit zu erhalten. Doch was müssen Selbstständige erfüllen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben? In diesem Artikel werden die wesentlichen Voraussetzungen und Anforderungen näher beleuchtet.

1. Allgemeine Voraussetzungen für Elterngeld

Elterngeld zu beantragen, müssen bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:

  • Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Es muss ein Kind betreut werden, für das der Antrag gestellt wird.
  • Die Elternzeit muss in einem definierten Zeitraum nach der Geburt des Kindes genommen werden.

2. Selbstständig tätig sein

Ein wesentliches Kriterium für den Anspruch auf Elterngeld ist die Selbstständigkeit. Selbstständige müssen eine nachhaltige Geschäftstätigkeit nachweisen können. Dies bedeutet, dass sie:

  • Mindestens 3 Jahre vor der Geburt des Kindes selbstständig gewesen sein oder
  • Über einen Gewerbeschein oder eine andere Bestätigung verfügen müssen, die die Selbstständigkeit belegt.

Die Art der Selbstständigkeit spielt dabei keine Rolle, ob als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Unternehmer.

3. Nachweis des Einkommens

Für die Berechnung des Elterngeldes ist der Nachweis des Einkommens von zentraler Bedeutung. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

3.1 Einkommen vor der Geburt

Das relevante Einkommen wird in der Regel auf Grundlage der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes ermittelt. Selbstständige müssen:

  • Ihre Steuererklärungen der letzten Jahre vorlegen.
  • Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Bilanz zur Verfügung stellen.
  • Gegebenenfalls Nachweise über Einnahmen und Ausgaben erbringen.

3.2 Anpassung des Einkommens

Falls die Einkünfte stark schwanken, können Selbstständige auch das Einkommen der letzten 24 Monate zur Berechnung heranziehen. Diese Flexibilität ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen nicht konstant ist.

4. Erwerbsminderung und -unterbrechung

Ein häufiges Thema bei Selbstständigen ist die Erwerbsminderung oder -unterbrechung während der Elternzeit. Es sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Der Antragsteller darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit in reduziertem Umfang ist erlaubt, jedoch müssen die Einnahmen entsprechend dokumentiert werden.

Bei Überschreitung der 30-Stunden-Grenze kann dies zu einer Reduzierung oder sogar zum Verlust des Elterngeldes führen.

5. Sperrfristen und Fristen für den Antragsablauf

Um Ansprüche auf Elterngeld geltend zu machen, ist es wichtig, die Fristen einzuhalten:

  • Der Antrag auf Elterngeld sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden, um die maximale Förderhöhe zu erhalten.
  • Sparmaßnahmen oder Unterbrechungen > 2 Monate vor der Geburt können zur Sperrfrist führen.

6. Unterstützung durch das Finanzamt

Eine wichtige Unterstützung für Selbstständige ist die Beratung durch das Finanzamt. Hier können relevante Informationen zur Einkommensermittlung eingeholt werden, insbesondere:

  • Fragen zur Gewinnermittlung und zur Abgeltung von Ausgaben.
  • Informationen zu Steuervorauszahlungen während der Elternzeit.

7. Besondere Regelungen für Freiberufler

Freiberufler unterliegen bei der Beantragung des Elterngeldes speziellen Regelungen. Hierzu zählen:

  • Die Möglichkeit, das Einkommen des Vorjahres heranzuziehen, wenn die Tätigkeit neu gegründet wurde.
  • Einzelne Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen, können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.

8. Elterngeld Plus

Für Selbstständige gibt es die Option des Elterngeld Plus. Mit dieser Variante können Eltern ihr Elterngeld für eine längere Zeit beziehen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Elterngeld Plus kann beantragt werden, wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten.
  • Es ermöglicht, dass das Elterngeld länger ausgezahlt wird, aber in geringeren Monatsbeträgen.

9. Fazit zu den Voraussetzungen für Selbstständige

Die Antragstellung für Elterngeld als Selbstständiger erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Nachweise über die Einkünfte und die selbständige Tätigkeit. Durch die Einhaltung der genannten Voraussetzungen sowie die rechtzeitige Antragstellung stehen Selbständigen viele Optionen offen, um während der Elternzeit finanziell abgesichert zu sein.

Selbstständige in Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Elterngeld in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung sowie die Einhaltung von Mindesteinkommensgrenzen. Zudem muss die selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit ruhen oder auf ein geringeres Maß reduziert sein, um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu gefährden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen für selbstständige Eltern zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind und der Anspruch auf Elterngeld gewährt wird.

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