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Anspruch, Höhe und Dauer des Kindergeldes

Anspruch, Höhe und Dauer des Kindergeldes

Die Grundversorgung von Kindern muss in Deutschland gewährleistet sein.

Aus diesem Grund gibt es das Kindergeld. Die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung finden Sie hier.

Voraussetzungen für Kindergeld

Wenn Sie ein Kind haben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

  • Ihr Kind ist noch nicht 18 Jahre alt (Sie können auch für volljährige Kinder Kindergeld beantragen und erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind);
  • Sie sich regelmäßig um Ihr Kind kümmern und es bei Ihnen lebt (dies gilt auch für Stief-, Enkel- und Pflegekinder) und;
  • Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz. Auf der Seite Kindergeld für Personen, die im Ausland leben oder aus dem Ausland kommen, können Sie mehr erfahren.

Kindergeld wird gezahlt.

Nur eine Person, in der Regel ein Elternteil, erhält Kindergeld. Wenn es mehrere Kinder gibt, werden die einzelnen Beträge zu einer einzigen Zahlung zusammengefasst.

Ihre Kindergeldnummer bestimmt, wann das Geld auf Ihr Konto überwiesen wird. Das genaue Datum finden Sie auf der Seite Kindergeld 2022: Zahlungstermine.

Unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld auf Antrag direkt an das Kind ausgezahlt werden.

Höhe des Kindergeldes

In der Regel erhält jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld pro Monat.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, richtet sich die Gesamthöhe des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen wohnt: Ab dem dritten Kind haben Sie Anspruch auf mehr Kindergeld, auch wenn die Kinder des anderen Elternteils bei Ihnen wohnen.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es ein Kindergeld.

  • 219 Euro für das erste Kind
  • 219 Euro für das zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro ab dem vierten Kind

Grundsätzlich haben Sie nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihre Kinder die Kriterien erfüllen.

Antrag auf Geburtsgeld für ein Kind stellen

Sie können das Kindergeld sofort online beantragen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt.

EINE GEBURTSBEIHILFE FÜR EIN KIND ZU BEANTRAGEN

Den Online-Antrag müssen Sie nicht mehr ausdrucken, wenn Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat haben, und Sie können ihn ohne persönliche Unterschrift bei der Familienkasse einreichen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kindergeld

Was ist die Definition für ein gezähltes Kind?

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt lebt. Es wird als „Zählkind“ bezeichnet, wenn es Geschwister hat, für die Sie Leistungen beantragen können. Der Grund dafür ist, dass es berücksichtigt wird, wenn das Kindergeld für seine Geschwister berechnet wird. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie bei der Antragstellung ein oder mehrere Zählkinder angeben, unter Umständen ein höheres Kindergeld erhalten, als wenn Sie es nicht angeben.

Frau Müller ist zum Beispiel Mutter eines Kindes aus einer früheren Beziehung. Ihr früherer Ehegatte erhält das Kindergeld für dieses Kind. Frau Müller hat zwei Kinder mit ihrem neuen Ehepartner. Für ihr erstes Kind erhält Frau Müller kein Kindergeld, aber sie gibt es im Antrag für ihr zweites und drittes Kind an. Folglich werden sie als zweites bzw. drittes Kind betrachtet. Infolgedessen ist das Kindergeld für die beiden Kinder höher (219 Euro + 225 Euro).

Was tun Sie, wenn Sie ein gezähltes Kind haben, Ihr Ehepartner aber nicht? Dann sollten Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. So können Sie sicher sein, dass Sie so viel Geld wie möglich bekommen.

Kann man Kindergeld auch rückwirkend beantragen?

Sie können das Kindergeld auch nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums beantragen.

Bitte bedenken Sie, dass die Frist für rückwirkende Kindergeldzahlungen sechs Monate beträgt. Beantragen Sie daher das Kindergeld so bald wie möglich, um finanzielle Härten zu vermeiden.

Wann müssen Sie das Kindergeld zurückzahlen?

Ihr Anspruch kann sich ändern, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie weniger Kindergeld bekommen. Wenn Sie einen zu hohen Betrag erhalten, eine so genannte Überzahlung, müssen Sie diesen zurückzahlen.

In diesem Fall erhalten Sie einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Wenn Sie zu viel Kindergeld bekommen haben, müssen Sie es über die Inkassostelle der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Inkassodienst: Wie Sie sich richtig verhalten.

Wichtig! Geben Sie das Geld nicht einfach zurück! Bitte warten Sie auf unser Schreiben, in dem wir Sie zur Rückzahlung des Geldes auffordern.

Ist die Familienkasse für die Überprüfung des Kindergeldanspruchs zuständig?

Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Zahlungsvoraussetzungen noch erfüllt sind. Zu diesem Zweck wird Ihnen ein Fragebogen zugeschickt.

Dabei geht es zum Beispiel darum, ob,

  • Sie noch in Deutschland wohnen, Ihr Kind noch bei Ihnen wohnt oder Ihr Kind noch in der Schule oder Berufsausbildung ist.
  • Ein vergleichbares Formular liegt in der Regel dem Schreiben der Familienkasse bei, wenn eine Bescheinigung verlangt wird.
  • Bitte nehmen Sie sich die Zeit, das Formular auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen beizufügen.

Bitte antworten Sie der Familienkasse bis zu dem angegebenen Zeitpunkt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mehr Zeit benötigen. Die Auszahlung wird dadurch nicht unterbrochen.

In der Broschüre Kindergeld finden Sie weitere Informationen.

Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?

Wir prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, sobald wir Ihre Bewerbung erhalten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Informationen oder Unterlagen fehlen. Es ist auch möglich, dass wir weitere Informationen von Ihnen, Dritten oder Ämtern benötigen.

Wenn Sie nach 6 Wochen noch nichts von uns gehört haben, können Sie uns anrufen, um sich über den Stand Ihres Falles zu informieren. Wenden Sie sich dazu bitte an die folgende Nummer:

  • 0800 4 555530 (gebührenfrei).

Keine Sorge: Wenn die Bearbeitung länger dauert, ändert sich die Höhe Ihrer Kindergeldzahlung nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?

Das kommt von Zeit zu Zeit vor.

  • Ein Antrag wird abgelehnt;
  • Sie erhalten weniger Geld als erwartet;
  • oder die Art der Entscheidung ist Ihnen unklar.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns. In einem Gespräch können wir Ihre Fragen zweifelsohne beantworten.

Sie können Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen oder diese anfechten.

Bei Abschluss einer Kindergeldfestsetzung werden Sie über Ihre Rechte belehrt (Rechtsmittelbelehrung). Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, Einspruch oder Berufung gegen das Urteil einzulegen. Bitte senden Sie Ihren Einspruch oder Ihre Beschwerde per E-Mail an den Absender des Bescheids. Sie können sich auch an Ihr örtliches Amt für Familienleistungen wenden. Die Entscheidung wird dann neu bewertet.

Gegen ein Urteil kann Einspruch eingelegt werden.

Wenn Ihr Widerspruch oder Einspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Klage zu erheben. In der Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie genauere Informationen dazu, zum Beispiel, welches Gericht für Ihre Klage zuständig ist.

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