Das Kindergeld kann zum Beispiel direkt an die Kinder statt an die Eltern ausgezahlt werden.
Informieren Sie sich, unter welchen Umständen dies möglich ist.
Wenn die Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, ihre Kinder nicht oder nicht ausreichend unterstützen, kann das Kindergeld an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden (Fachbegriff: umgeleitet).
Unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld auch an das Kind weitergeleitet werden. Voraussetzung ist, dass das Kind einen eigenen Haushalt führt und sich selbst versorgen kann. Mit anderen Worten: Das Kind erhält keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern.
Wie kann das Kindergeld abgezweigt werden?
Sie müssen bei der zuständigen Familienkasse einen „Abzweigungsantrag“ stellen, wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen wollen.
Der Abzweigungsbetrag für jedes Kind kann vom Kindergeldbetrag abweichen. Er wird folgendermaßen berechnet: Teilen Sie den Gesamtbetrag des Kindergeldes durch die Anzahl der Kinder.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich eingereicht werden. Am einfachsten ist es, wenn Sie das Antragsformular online ausfüllen. Sie können ihn auch ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
Bitte denken Sie daran, dass der Antrag nur dann gültig ist, wenn Sie ihn unterschreiben.
Fügen Sie bitte alle Nachweise bei.
Vergewissern Sie sich bitte, dass der Familienkasse alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Informationen erhalten Sie mit dem Antrag. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per Post zu schicken oder sie persönlich bei der zuständigen Familienkasse abzugeben.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Nachweisen finden Sie unter Nachweise einreichen.