Inhalt
1. Grundlagen der Beitragsberechnung
Die Beiträge zur Krankenversicherung von Rentnern werden auf Basis des Einkommens berechnet. Dabei unterscheidet man zwischen:
- Pflichtversicherten Rentnern (in der KVdR)
- Freiwillig Versicherten Rentnern
Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regelungen zur Beitragsberechnung, die auf den jeweiligen Einkommensarten basieren.
2. Einkommensarten, die herangezogen werden
Die Berechnung der Beiträge hängt von den Einkommensarten ab, die bei Rentnern berücksichtigt werden:
2.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Hauptgrundlage für die Beitragsberechnung. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % (plus Zusatzbeitrag) wird angewendet.
2.2 Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrenten und Versorgungsbezug werden ebenfalls für die Beitragsberechnung herangezogen. Hier gelten die gleichen Beitragssätze wie für die gesetzliche Rente.
2.3 Sonstige Einkünfte
Freiwillig Versicherte müssen weitere Einkommensarten angeben, darunter:
- Mieteinnahmen
- Zinsen und Kapitalerträge
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Diese werden zur Beitragsberechnung herangezogen, was die Kosten für freiwillig Versicherte oft erhöht.
3. Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen
Die Beiträge werden auf Basis der monatlichen Bemessungsgrundlage berechnet:
- Mindestbemessungsgrundlage: 1.131,67 Euro (Stand 2025). Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von etwa 170 Euro pro Monat.
- Beitragsbemessungsgrenze: 4.987,50 Euro. Der maximale Beitrag liegt somit bei rund 740 Euro.
Für pflichtversicherte Rentner wird nur die gesetzliche Rente herangezogen, während freiwillig Versicherte ihre gesamten Einkünfte angeben müssen.
4. Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung
Pflichtversicherung in der KVdR
Rentner, die mindestens 90 % der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können in die KVdR aufgenommen werden. Hierbei werden nur Einkünfte aus der gesetzlichen Rente für die Beitragsberechnung herangezogen.
Freiwillige Versicherung
Rentner, die die Voraussetzungen der KVdR nicht erfüllen, können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Hierbei werden jedoch alle Einkommensarten zur Beitragsberechnung herangezogen.
5. Tipps zur Beitragsoptimierung
Um die Beiträge zur Krankenversicherung zu senken, können folgende Strategien helfen:
- Prüfung der Einkünfte: Nicht alle Einkommensarten werden gleichermaßen angerechnet. Lassen Sie sich von einem Experten beraten.
- Zusatzbeitrag vergleichen: Ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag kann die Kosten reduzieren.
- Beitragszuschüsse: Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse über das Sozialamt beantragt werden.
Weitere Informationen darüber, wer die Krankenversicherung bei Rentnern zahlt, finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Krankenversicherung bei Rente?.