Kurzfassung: Schulkindergeld ist (je nach Bundesland/Kommunen) eine zusätzliche, zweckgebundene Unterstützung für Schulkinder – oft rund um Einschulung/Schuljahresbeginn. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist bundesweit geregelt und deckt laufende Bildungs- und Teilhabekosten (z. B. Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen, Vereinsbeiträge). Beide Leistungen können sich ergänzen, überschneiden sich aber nicht.
Inhalt
- 1 1) Was ist Schulkindergeld?
- 2 2) Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
- 3 3) Schulkindergeld vs. BuT – die wichtigsten Unterschiede
- 4 4) Wer hat Anspruch?
- 5 5) Welche Kosten deckt BuT konkret?
- 6 6) Antrag stellen – so gehst du vor
- 7 7) Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- 8 8) Praxisbeispiele
- 9 9) Verbindung zum Kindergeld – Zuständigkeit & Zahlung
- 10 10) Checkliste: Habe ich Anspruch?
- 11 11) FAQ (kurz & knackig)
1) Was ist Schulkindergeld?
- Nicht bundesweit einheitlich: Anspruch, Höhe, Auszahlungstermine und Antrag unterscheiden sich je nach Wohnort.
- Zweckbindung: Das Geld ist für schulische Anschaffungen gedacht.
- Parallel zu BuT möglich: Schulkindergeld kann zusätzlich zu BuT-Leistungen gewährt werden, sofern die jeweilige Landes-/Kommunalregel es vorsieht.
Weiterführend zu Zuständigkeiten rund um Kindergeld & Schulkindergeld: ➡️ Wem gehört Kindergeld? Leitfaden mit Fokus auf Schulkindergeld
2) Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
Das BuT ist ein bundesweites Leistungspaket für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringem Einkommen. Es umfasst u. a.:
- Schulbedarf (pauschale Zuschüsse pro Schuljahr),
- Schülerbeförderung (wenn erforderlich),
- Lernförderung (Nachhilfe bei Bedarf),
- Gemeinschaftliches Mittagessen (Kita/Schule),
- Kulturelle & sportliche Teilhabe (Monatsbetrag für Verein, Musikschule etc.),
- Ausflüge & Klassenfahrten (Kostenübernahme).
Ziel: Chancengleichheit – Bildung und soziale Teilhabe sollen nicht am Geld scheitern.
3) Schulkindergeld vs. BuT – die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Schulkindergeld | BuT (bundesweit) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Landes-/Kommunalrecht | SGB II/SGB XII/AsylbLG bzw. BKGG-Bezug |
| Geltungsbereich | Je nach Bundesland/Kommunen | Deutschlandweit einheitlicher Rahmen |
| Zweck | Meist einmalige/periodische Hilfe zu Schulbeginn | Laufende Bildungs- & Teilhabeleistungen |
| Höhe | Regional unterschiedlich | Bundesweite Pauschalen/Richtwerte (jährlich angepasst) |
| Antrag | Bei der jeweiligen Stelle vor Ort | Jobcenter, Sozialamt oder BuT-Stelle |
| Kombination | Häufig zusätzlich zu BuT möglich | Ergänzt Schulkindergeld, keine Doppelförderung derselben Position |
Praxis-Tipp: Prüfe beides: Gibt es lokales Schulkindergeld und BuT-Ansprüche? Häufig lohnt die Kombination (ohne Doppelförderung derselben Ausgabe).
4) Wer hat Anspruch?
4.1 Schulkindergeld (regional)
- Schulkinder (i. d. R. ab Einschulung) mit Hauptwohnsitz in der zuständigen Kommune/im Bundesland.
- Einkommensgrenzen: häufig an Sozialleistungsbezug oder bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
- Nachweise: Schulbescheinigung/Anmeldung, Ausweis, ggf. Leistungsbescheide.
4.2 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Anspruch besteht i. d. R. für Kinder/Jugendliche, die in einem Haushalt leben mit:
- Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach AsylbLG.
- Auch bei geringem Einkommen ohne Leistungsbezug kann ein Anspruch bestehen, wenn die Bedürftigkeit durch die BuT-Leistung eintritt – hier hilft die örtliche BuT-Stelle.
5) Welche Kosten deckt BuT konkret?
- Schulbedarf: Pauschalen pro Schuljahr (Sommer-/Winterrate).
- Lernförderung: Wenn die Versetzung gefährdet ist oder ein Lernziel ohne Förderung nicht erreichbar wäre.
- Mittagessen in Schule/Kita/Hort: Kostenübernahme abzüglich ggf. geringer Eigenanteile (regional unterschiedlich).
- Ausflüge & Klassenfahrten: Vollständige Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten und Tagesausflüge.
- ÖPNV/Schülerbeförderung: Wenn erforderlich und nicht anderweitig finanziert.
- Teilhabe: Monatliche Pauschale für Sport, Kultur, Musik u. Ä.
Hinweis zu Beträgen: Pauschalen werden regelmäßig (idR zum 1. August) angepasst. Erkundige dich bei Jobcenter/Sozialamt/BuT-Stelle nach den aktuellen Sätzen in deiner Kommune.
6) Antrag stellen – so gehst du vor
6.1 Schulkindergeld (regional)
- Zuständigkeit klären: Website deiner Stadt/Kommune oder deines Bundeslandes.
- Unterlagen sammeln: Personalausweis/Aufenthaltstitel, Schulbescheinigung, Einkommens-/Leistungsnachweise, ggf. IBAN.
- Fristen beachten: Viele Programme haben Stichtage (z. B. bis kurz nach Schuljahresbeginn).
- Antrag abgeben: Online, per Post oder persönlich – je nach Vorgabe.
6.2 BuT (bundesweit)
- Kontakt: Jobcenter (bei Bürgergeld), Sozialamt (bei Sozialhilfe) oder BuT-Stelle (bei Kinderzuschlag/Wohngeld).
- Formulare: Je nach Kommune ein gemeinsamer BuT-Antrag oder einzelne Module (Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen etc.).
- Nachweise: Leistungsbescheid, Schul-/Kitabescheinigung, ggf. Nachweis über Kosten (Klassenfahrt, Vereinsbeitrag u. a.).
- Bewilligung & Auszahlung: Pauschalen werden termingerecht überwiesen; Sach-/Geldleistungen je nach Modul.
7) Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Nur eine Leistung prüfen: Immer beide Schienen checken – Schulkindergeld (regional) und BuT (bundesweit).
- Fristen versäumen: Frühzeitig Antrag stellen, Stichtage notieren.
- Unvollständige Nachweise: Schul-/Kitabescheinigung, Leistungsbescheide, Kostenbelege immer parat haben.
- Doppelförderung: Dieselbe Ausgabe nicht zweimal abrechnen. Besser: ergänzend planen (z. B. Schulkindergeld für Ausstattung, BuT für Vereinsbeitrag/Nachhilfe).
8) Praxisbeispiele
Beispiel A – Einschulung:
Familie bezieht Wohngeld. Die Stadt gewährt Schulkindergeld zum Schulstart. Zusätzlich beantragt die Familie BuT-Schulbedarf (Pauschalen) und erhält Teilhabe für den Sportverein.
Beispiel B – Lernlücken:
Schülerin droht, die Versetzung nicht zu schaffen. Die Lehrkraft bestätigt Lernförderbedarf. Über BuT wird Nachhilfe bewilligt; Schulkindergeld wurde zuvor für die Grundausstattung genutzt.
Beispiel C – Klassenfahrt:
Das Jobcenter übernimmt im Rahmen von BuT die gesamten Kosten der Klassenfahrt. Zusätzlich nutzt die Familie Schulkindergeld für wetterfeste Kleidung.
9) Verbindung zum Kindergeld – Zuständigkeit & Zahlung
Für viele Familien ist Kindergeld die Basis der Finanzierung. Wer Kindergeld erhält, hat häufig bessere Zugangschancen zu ergänzenden Leistungen (BuT/Schulkindergeld), sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Mehr zur Zahlungspflicht/Anrechnung:➡️ Wie viel Kindergeld muss ich zahlen?
- Zur Zuordnung (wer „Kindergeld-berechtigt“ ist) mit Fokus auf Schulkindergeld:➡️ Wem gehört Kindergeld? Leitfaden mit Fokus auf Schulkindergeld
10) Checkliste: Habe ich Anspruch?
- Kind hat Schulstatus (Grundschule/weiterführende Schule)
- Haushalt bezieht Bürgergeld/Sozialhilfe/Kinderzuschlag/Wohngeld oder liegt unter Einkommensgrenzen
- Regionale Programme (Schulkindergeld) geprüft
- BuT-Module identifiziert (Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe, Fahrkosten, Ausflüge)
- Fristen bekannt, Unterlagen vollständig
11) FAQ (kurz & knackig)
Gibt es Schulkindergeld überall?
Nein. Es ist regional geregelt. Bitte auf der Kommunal-/Landesseite prüfen.
Kann ich Schulkindergeld und BuT kombinieren?
Ja – ergänzend, aber ohne Doppelförderung derselben Kostenposition.
Wo stelle ich den BuT-Antrag?
Je nach Lage: Jobcenter, Sozialamt oder kommunale BuT-Stelle.
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Bei BuT-Pauschalen (Schulbedarf) oft automatisch im Leistungsbezug; andere Module und Schulkindergeld häufig neu zu beantragen – regional prüfen.
Welche Beträge gibt es genau?
Die Pauschalen ändern sich regelmäßig (i. d. R. zum 1. August). Aktuelle Werte bei deiner zuständigen Stelle.