Die Steuererklärung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken und eine maximale Rückerstattung zu erzielen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ausgaben absetzbar sind und wie Sie diese richtig in Ihrer Steuererklärung angeben.
Inhalt
1. Werbungskosten
Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können. Dazu gehören unter anderem:
- Fahrtkosten: Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für den Arbeitsweg.
- Arbeitsmittel: Büromaterial, Fachliteratur oder Werkzeuge.
- Fortbildungskosten: Seminare, Studiengebühren oder berufliche Weiterbildungen.
- Arbeitszimmer: Wenn Sie einen separaten Raum für berufliche Zwecke nutzen, können Sie anteilige Miet- und Nebenkosten absetzen.
2. Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind. Dazu zählen:
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
- Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
- Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig absetzbar.
- Unterhaltszahlungen: Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die Ihnen aus besonderen Umständen entstehen. Beispiele sind:
- Krankheitskosten: Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte.
- Pflegekosten: Ausgaben für die Pflege von Angehörigen.
- Behinderung: Kosten für Hilfsmittel oder behindertengerechte Umbauten.
Hinweis: Diese Kosten sind nur absetzbar, wenn sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können direkt von der Steuer abgezogen werden. Dazu gehören:
- Reinigungs- und Gartenarbeiten.
- Pflegedienste für Angehörige.
- Renovierungsarbeiten und Reparaturen im Haushalt.
Der Steuerabzug beträgt bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr für Dienstleistungen und 1.200 € für Handwerkerleistungen.
5. Abzugsmöglichkeiten für Familien
Familien können von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 € pro Kind und Jahr.
- Schulgeld: Bis zu 30 % der Kosten für Privatschulen (maximal 5.000 € pro Jahr).
- Kindergeld oder Kinderfreibeträge: Je nach Einkommenssituation können Freibeträge günstiger sein als Kindergeld.
6. Wie geben Sie absetzbare Kosten in der Steuererklärung an?
Die absetzbaren Kosten müssen in den entsprechenden Anlagen der Steuererklärung eingetragen werden:
- Anlage N: Werbungskosten für Arbeitnehmer.
- Anlage Vorsorgeaufwand: Versicherungsbeiträge.
- Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Freibeträge.
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits- und Pflegekosten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Kosten kann ich absetzen, wenn ich im Homeoffice arbeite? Sie können anteilige Miet-, Strom- und Nebenkosten sowie Arbeitsmittel absetzen, sofern ein separates Arbeitszimmer genutzt wird.
- Muss ich Belege einreichen? In der Regel nicht, aber Sie sollten alle Belege aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
- Kann ich auch Fahrtkosten für Dienstreisen absetzen? Ja, diese gehören zu den Werbungskosten und sind vollständig absetzbar.