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Was ist die Pendlerpauschale und wie berechnet man sie?

Die Pendlerpauschale ist ein Begriff, der sich auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte bezieht. In Deutschland können Arbeitnehmer die Pendlerpauschale nutzen, um ihre steuerliche Belastung zu verringern. Die Höhe der Pendlerpauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (einfache Strecke).

Um die Pendlerpauschale zu berechnen, multipliziert man die Anzahl der Arbeitstage im Jahr mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Hin- und Rückweg) und mit dem aktuellen Pauschalbetrag von 0,30 Euro. Dieser Betrag kann dann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern und somit Steuern zu sparen.

Es ist zu beachten, dass die Pendlerpauschale auf maximal 4.500 Euro pro Jahr begrenzt ist. Zudem muss der Arbeitsweg regelmäßig zurückgelegt werden, um die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen zu können.

Die Pendlerpauschale ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt für Arbeitnehmer in Deutschland, die täglich zur Arbeit pendeln. Sie ermöglicht es, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abzusetzen und somit die Steuerlast zu senken. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Pendlerpauschale ist, wie sie berechnet wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese steuerlichen Vorteile in Ihrer Steuererklärung 2025 in Anspruch zu nehmen.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Entfernungspauschale, ist ein Steuerabzug, der es Arbeitnehmern ermöglicht, die Kosten für ihren täglichen Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Laut § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Berufspendler für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen bestimmten Betrag absetzen.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Jeder Arbeitnehmer, der regelmäßig zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte pendelt, hat Anspruch auf die Pendlerpauschale. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Bus, der Bahn oder einem anderen Verkehrsmittel fahren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pauschale nur für die einfache Strecke gewährt wird, d.h. von der Wohnung zur Arbeitsstätte und nicht für die Hin- und Rückfahrt.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die Berechnung der Pendlerpauschale ist recht einfach. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte können Sie einen festen Betrag absetzen. Aktuell beträgt dieser Betrag 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 Euro pro Kilometer.

Berechnungsbeispiel

Angenommen, Sie wohnen 15 Kilometer von Ihrer Arbeitsstätte entfernt und pendeln an 220 Tagen im Jahr. Die Berechnung der Pendlerpauschale würde wie folgt aussehen:

  • Einfacher Weg: 15 km
  • Jährliche Pendeltage: 220 Tage
  • Pauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
  • Pauschale: 0,35 Euro pro Kilometer für den 21. Kilometer und mehr

Die Berechnung erfolgt wie folgt:

(15 km x 0,30 Euro x 220 Tage) = 990 Euro

In diesem Beispiel könnten Sie also 990 Euro als Pendlerpauschale geltend machen.

Wie trägt die Pendlerpauschale zu Ihrer Steuererklärung bei?

Um die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie die Anlage N ausfüllen. Hier geben Sie die Anzahl Ihrer Pendeltage und die Entfernung an. Diese Angaben fließen in die Berechnung Ihrer Werbungskosten ein, die Ihre steuerpflichtigen Einkünfte reduzieren können.

Wichtige Hinweise zur Pendlerpauschale

Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung angeben:

  • Wohin pendeln Sie? Die Pendlerpauschale gilt nur für die Strecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte.
  • Nachweis der Pendeltage: Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen oder die Pendeltage auf andere Weise nachzuweisen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten angeben, falls diese höher sind als die Pendlerpauschale.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Wie bei vielen steuerlichen Aspekten gibt es auch für die Abgabe der Steuererklärung Fristen, die beachtet werden müssen. Weiterführende Informationen zu den Fristen finden Sie in unserem Artikel über Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland.

Steuerliche Absetzmöglichkeiten maximieren

Die Pendlerpauschale ist nur eine von vielen steuerlichen Absetzmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu optimieren und eine höhere Rückerstattung zu erzielen.

Steuererklärung für Rentner

Selbst Rentner können unter bestimmten Umständen von der Pendlerpauschale profitieren, insbesondere wenn sie weiterhin einer Beschäftigung nachgehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Steuererklärung für Rentner.

Die Pendlerpauschale stellt eine wertvolle Steuervergünstigung für Arbeitnehmer dar, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Durch die korrekte Berechnung und Angabe in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Pendlerpauschale bietet, um Ihre Rückerstattung zu maximieren. Planen Sie rechtzeitig Ihre Steuererklärung und informieren Sie sich über alle relevanten steuerlichen Aspekte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pendlerpauschale eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer darstellt, die für ihren Arbeitsweg regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel oder das Auto nutzen. Sie dient dazu, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich absetzbar zu machen. Die Pendlerpauschale beträgt derzeit 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wobei maximal 4.500 Euro im Jahr geltend gemacht werden können. Um die Pendlerpauschale zu berechnen, multipliziert man einfach die Anzahl der Arbeitstage im Jahr mit der Entfernungskilometerzahl für Hin- und Rückweg und multipliziert das Ergebnis mit 0,30 Euro.

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