Wir erklären, wer eine Steuererklärung abgeben muss und was zu beachten ist, wenn sich der Teilzeitjob oder die Arbeitslosigkeit von 2021 auf Sie ausgewirkt hat.
Übrigens: Oft lohnt es sich auch, eine freiwillige Abgabe zu leisten.
Inhalt
- 1 Wer ist in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
- 2 Sie müssen doch eine Steuererklärung abgeben, oder?
- 3 Wer muss eine Steuererklärung abgeben? – Die Verantwortung, Checkliste zu bezahlen
- 3.1 Mehr als 410 Euro an zusätzlichen Einnahmen
- 3.2 Mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeit).
- 3.3 Viele Arbeitgeber gleichzeitig
- 3.4 Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/V Lebenspartnerschaften
- 3.5 Zuteilung (Einkommensteuerermäßigung)
- 3.6 Verlustvortrag (Minus in den Vorjahren)
- 3.7 Noch nicht steuerpflichtige Kapitalerträge
- 3.8 Mindestpauschalbetrag der Rente
- 3.9 Vom Finanzamt, bitte
- 4 Wer ist von der Abgabe einer Steuererklärung befreit?
- 5 Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
- 6 In den meisten Fällen ist die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung von Vorteil.
Wer ist in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
In Deutschland zahlt fast jeder Steuern. Sie wirken oft im Hintergrund und sind im täglichen Leben allgegenwärtig. Sie zahlen Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, wenn Sie einkaufen. Sind Sie Autobesitzer? Dann zahlen Sie die Kfz-Steuer. Ohne Steuern gibt es nichts – nicht einmal einen Hund.
In den meisten Fällen müssen Sie Einkommensteuer zahlen, wenn Sie in Deutschland Geld verdienen. Die jährliche Summe Ihres Gehalts bestimmt Ihre Höhe. Was Sie versteuern und an den Staat abführen müssen, wird erst am Ende des Jahres deutlich. Das Finanzamt will nicht so lange auf Ihr Geld warten.
Deshalb zahlen Sie das ganze Jahr über Steuern.
Ihr Lohn zum Beispiel wird versteuert. Jeden Monat zieht Ihr Unternehmen die Einkommensteuer von Ihrem Lohn ab. Der Betrag wird auf Ihrem Gehaltsscheck als Einkommensteuer ausgewiesen. Die Einkommensteuer ist nichts anderes als eine regelmäßige Vorauszahlung Ihrer Einkommensteuer.
Als reiner Arbeitnehmer haben Sie bereits alle Ihre steuerlichen Pflichten erfüllt – zumindest in den meisten Fällen. Nur wenn neue Einkünfte hinzukommen, wenn bestimmte Lohnsteuerarten kombiniert werden oder wenn es Besonderheiten gibt, müssen Sie noch mehr ins Detail gehen.
Sie müssen doch eine Steuererklärung abgeben, oder?
Theoretisch muss jeder, der ein zu versteuerndes Einkommen hat, zunächst eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur unter bestimmten Umständen sind Sie von dieser Pflicht entbunden.
Es ist jedoch gut möglich, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Sie Arbeitnehmer sind. Das liegt daran, dass die Steuerlast häufig durch die laufenden Einkommensteuerzahlungen gedeckt ist. Diese wird auf der Grundlage Ihrer Steuerklasse ermittelt, so dass Sie zumindest für diesen Teil Ihres Einkommens keine übermäßig hohen Steuern zahlen.
Aber auch bei Arbeitnehmern reicht die Lohnsteuer oft nicht aus, um die Steuerschuld zu begleichen. In einer Minute werden wir solche Situationen erklären.
Andererseits kann die Steuererklärung auch dazu dienen, Geld zurückzubekommen, das dem Staat nicht zusteht. Wenn Sie zu den Personen gehören, die ihre Steuern nicht ausfüllen müssen, können Sie immer noch freiwillig eine Steuererklärung abgeben, z. B. die Steuererklärung für das Jahr 2021. Die dafür aufgewendete Zeit lohnt sich auf jeden Fall. Oft gibt es eine Rückerstattung.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben? – Die Verantwortung, Checkliste zu bezahlen
Hier noch einmal geschrieben: Mit unserer Steuerpflicht-Checkliste können Sie feststellen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen:
- Sie haben zusätzliche Einnahmen von mehr als 410 Euro (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten nach Abzug der Pauschale, Miete oder Renten).
- Sie haben mehr als 410 Euro als Lohnersatzleistung erhalten (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)
- Sie erhalten im Laufe des Jahres von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitsentgelt, so dass ein Arbeitsentgelt nach der Lohnsteuerklasse VI ermittelt wird.
- Sie und Ihr Ehepartner haben beide Einkünfte, einer von Ihnen ist nach den Steuerklassen V oder VI steuerpflichtig, oder Sie haben mit einem Bestandteil die Steuerklasse IV.
- Sie haben z. B. eine Reisekostenerstattung erhalten und verdienen im Jahr 2021 mehr als 12.250 € bzw. mehr als 23.350 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.
- Sie wurden für eine mehrjährige Tätigkeit mit einem niedrigeren Steuersatz mit einer Ausgleichszahlung (z. B. Abfindung) oder einer Pauschalzahlung entschädigt.
- Der Arbeitgeber hat gewechselt, und die Lohnsteuer wurde für eine andere Zahlung ohne Berücksichtigung der früheren Vergütung berechnet („S“ auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Großbuchstaben“)
- Sie haben einen Verlustvortrag aus früheren Jahren.
- In Bezug auf Ihre Kapitalerträge wurde keine Quellensteuer abgeführt.
- Das Finanzamt hat Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Punkten:
Mehr als 410 Euro an zusätzlichen Einnahmen
Haben Sie zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus einem Nebenjob oder einer Vermietung? Oder haben Sie eine ausländische Einnahmequelle? Wenn der Betrag nach eventuellen Pauschalabzügen mehr als 410 Euro pro Jahr beträgt, müssen Sie ihn in Ihrer Steuererklärung angeben.
Mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeit).
Aufgrund der Corona-Epidemie waren oder sind Sie möglicherweise in Teilzeitarbeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um 10 % oder 100 % handelt. Sie müssen Steuern zahlen, wenn Sie in einem Jahr Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro bezogen haben. Das Gleiche gilt für zusätzliche Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld I.
Viele Arbeitgeber gleichzeitig
Wenn Sie mehrere Gehaltszahlungen gleichzeitig erhalten und ein Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse VI schickt, sind Sie zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Die Pflicht besteht auch dann, wenn beide Arbeitgeber fälschlicherweise die gleiche Steuerklasse verwenden.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/V Lebenspartnerschaften
Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie und Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner die Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/V kombinieren. Dies gilt jedoch nur, wenn der Partner der Steuerklasse V eine Vergütung erhalten hat.
Das Gleiche gilt, wenn er die Einzelveranlagung wählt und weder die Kinderzulage noch die halbe Ausbildungsvergütung geltend macht.
Personen, die geschieden oder verwitwet sind und innerhalb eines Jahres wieder heiraten, unterliegen ebenfalls der Pflicht zur Prüfung.
Zuteilung (Einkommensteuerermäßigung)
Haben Sie ein Formular bei dem für Sie zuständigen Finanzamt? Einkommensteuerermäßigung aufgefordert, einen Freibetrag einzutragen und Ihnen dies gestattet? Dann müssen Sie eine Steuererklärung mit dem Nachweis Ihrer tatsächlichen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen einreichen.
Nur für die folgenden Freibeträge gibt es keine Verpflichtung:
- Wenn es um Hinterbliebenenleistungen, den Behindertenpauschbetrag oder den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende geht.
- Wenn Ihr Einkommen im Jahr 2021 unter 12.250 EUR lag (23.350 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare).
Verlustvortrag (Minus in den Vorjahren)
Auch wenn Sie in den Vorjahren einen steuerlichen Verlust erlitten haben, müssen Sie dennoch Steuern zahlen. Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird dann um den Betrag dieses Verlustes verringert.
Noch nicht steuerpflichtige Kapitalerträge
Sie müssen Steuern zahlen, wenn Sie Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne aus Aktien (z. B. aus Verkäufen) erhalten, von denen noch keine Steuern abgezogen wurden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Zinsen vom Finanzamt oder Geld von Offshore-Konten erhalten haben.
Mindestpauschalbetrag der Rente
Wenn der Mindestpauschalbetrag für die Rente in Anspruch genommen wurde und Sie kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer waren (z. B. Beamter, Soldat oder Werkstudent), sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen. Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann erforderlich, wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge geringer waren als der Pauschalbetrag und Ihr Gehalt im Kalenderjahr 9.744 Euro übersteigt (Steuerjahr 2021).
Vom Finanzamt, bitte
Natürlich müssen Sie der Aufforderung des Finanzamts nachkommen, wenn Sie Briefe erhalten, in denen Sie aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Eine „Erinnerung zur Abgabe“ stellt eine besondere Situation dar. Dies bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Taxfix ist die ideale Anlaufstelle, wenn es darum geht, Ihre Steuern einzureichen, egal ob Sie dazu verpflichtet sind oder nicht. Füllen Sie Ihre Steuererklärung genau und logisch aus. Beginnen Sie noch heute kostenlos.
Wer ist von der Abgabe einer Steuererklärung befreit?
In den folgenden Fällen sind Sie von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit:
- Sie hatten nur einen Arbeitgeber für Ihr Einkommen, wodurch Sie in die Steuerklasse I fallen.
- Sie haben die Steuerklassenkombination IV/IV, sind verheiratet oder Teil einer eingetragenen Partnerschaft und beziehen Ihr einziges Einkommen aus einer Beschäftigung.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31. Juli des Folgejahres muss jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, seine Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Die Fristen liegen derzeit an den folgenden Tagen:
Steuererklärung für: | Abgabefrist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
Die Frist wird verlängert, wenn Sie sich an einen Steuerberater wenden, und zwar bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres. Das Corona-Problem hat dazu geführt, dass die Frist für die Einreichung bei einem Steuerberater für das Steuerjahr 2020 bis zum 31. Mai 2022 verlängert wurde.
Für die freiwillige Abgabe Ihrer Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen“.
In den meisten Fällen ist die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung von Vorteil.
In den meisten Fällen ist es auch dann sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Krankheitskosten, Kosten für das häusliche Arbeitszimmer und Pendlerpauschalen steuerlich absetzbar und können zu Erstattungen von durchschnittlich 1.072 Euro führen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Soll ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?“.