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Was passiert mit dem Elterngeld bei einer Trennung während der Elternzeit?

In Deutschland haben auch selbstständig Tätige die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Das Elterngeld dient der finanziellen Unterstützung von Eltern während der Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Selbstständige können ebenfalls von dieser Leistung profitieren, wenn sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt haben. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen in diesem Zeitraum. Selbstständige Eltern müssen für die Beantragung des Elterngeldes bestimmte Nachweise über ihre Einkommensverhältnisse vorlegen. Der Antrag auf Elterngeld kann beim zuständigen Elterngeld-Büro gestellt werden.

Die Frage, ob Elterngeld für Selbstständige verfügbar ist, beschäftigt viele werdende Eltern in Deutschland. In diesem Artikel erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen Elterngeld beantragt werden kann, welche Unterschiede zwischen Angestellten und Selbständigen bestehen und welche speziellen Regelungen für Selbstständige gelten.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes erhalten können. Es soll dazu beitragen, den Einkommensverlust auszugleichen, der durch die Entscheidung, für das Kind zu sorgen, entsteht. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung des Kindes beteiligen.

Elterngeld für Selbstständige: Die Grundlagen

Ja, auch Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Es gibt jedoch einige spezifische Bedingungen und Regelungen, die zu beachten sind. Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt anders als bei angestellten Personen, insbesondere in Bezug auf das Einkommen vor der Geburt des Kindes.

Voraussetzungen für den Antrag

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen Selbstständige bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 300 Euro und dürfen maximal 2.700 Euro monatlich verdienen.
  • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland sein.
  • Die Elternzeit muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden.

Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?

Die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen, das sie im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielt haben.

Nachweis des Einkommens

Selbstständige müssen bei der Beantragung einige Nachweise erbringen, darunter:

  • Eine Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Jahr.
  • Die Steuererklärung des Vorjahres.
  • Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Es ist wichtig, dass diese Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Selbstständige haben auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Diese Variante ermöglicht es Eltern, Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Für Selbstständige kann dies besonders vorteilhaft sein, um den Kontakt zu ihrer Firma aufrechtzuerhalten.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile in der gleichen Zeit Teilzeit arbeiten, können sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen. Hierbei handelt es sich um vier zusätzliche Monate Elterngeld, die zusätzlich zu den regulären Monaten gewährt werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Typische Herausforderungen für Selbstständige

Die Beantragung von Elterngeld als Selbstständiger kann einige Herausforderungen mit sich bringen:

  • Einkommensschwankungen: Anders als Angestellte haben Selbstständige oft schwankende Einkommen. Diese Schwankungen müssen in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
  • Ungewisse finanzielle Planung: Da Selbstständige möglicherweise nicht denselben Spar- und Rücklagenplan haben wie Angestellte, kann dies die finanzielle Planung während der Elternzeit erschweren.
  • Beweislast: Selbstständige sind in der Regel selbst dafür verantwortlich, ihr Einkommen nachzuweisen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Tipps für die Beantragung von Elterngeld

Hier sind einige hilfreiche Tipps, um den Antragsprozess für Elterngeld zu erleichtern:

  • Frühzeitig Informationen einholen: Informieren Sie sich rechtzeitig über die benötigten Unterlagen und die Fristen für die Einreichung des Antrags.
  • Dokumentation führen: Halten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben regelmäßig fest, um die Nachweispflicht leichter erfüllen zu können.
  • Beratung suchen: Es kann hilfreich sein, eine Beratungsstelle oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die besten Möglichkeiten für Ihre Situation zu besprechen.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich vorher nicht voll selbstständig war?

Ja, auch wenn Sie vorher angestellt waren und anschließend in die Selbstständigkeit wechseln, können Sie Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Übergangszeit weiterhin arbeiten und Ihr Einkommen nachweisen können.

2. Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Elterngeld kann bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen. Elterngeld Plus kann auch länger bezogen werden, wenn eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wird.

3. Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld wieder arbeite?

Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld wieder arbeiten, wird Ihr Einkommen angerechnet. Dies kann dazu führen, dass das Elterngeld reduziert wird. Es ist wichtig, dies bei der Planung zu berücksichtigen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Selbstständige durchaus Anspruch auf Elterngeld haben. Dennoch sollten sie sich über die speziellen Anforderungen und Regelungen gut informieren. Eine frühzeitige Planung und die korrekte Dokumentation des Einkommens sind entscheidend, um einen reibungslosen Antrag zu ermöglichen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auch Selbstständige in Deutschland Elterngeld beantragen können, sofern sie einen Einkommensersatz im Rahmen des Elterngeldes erhalten möchten. Hierfür gelten spezifische Regelungen und Voraussetzungen, die es zu beachten gilt. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, ob man als Selbstständiger Anspruch auf Elterngeld hat und sich bei Bedarf individuell beraten zu lassen.

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