Anträge auf Elterngeld können erst nach der Geburt Ihres Kindes gestellt werden.
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie einen Antrag stellen. So kann das Elterngeld rückwirkend für bis zu drei Monate des Bestehens eines Kindes gewährt werden.
Inhalt
- 1 Wo muss ich meinen Antrag einreichen?
- 2 Wie kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
- 3 Welche Nachweise muss ich mit dem Antrag einreichen?
- 4 Kann ich meine Auswahl nach dem Einreichen der Bewerbung noch ändern?
- 5 Ich bin sicher, dass ich mein Elterngeld falsch berechnet habe. Was muss ich jetzt tun?
- 6 Ich habe meinen Antrag auf Elternurlaub schon vor Wochen eingereicht und immer noch nichts gehört. Was sollte ich tun?
- 7 Ich möchte meine Unzufriedenheit mit meiner Elterngeldstelle äußern. Was muss ich tun?
Wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Ihr Antrag kann bei einer Elterngeldstelle eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für die Wohnung Ihres Kindes zuständig ist. Unter Beratung vor Ort erfahren Sie, welche Elterngeldstelle zuständig ist.
In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Unter Elterngeld Digital wird dieses Thema ausführlicher behandelt.
In Bayern, Hessen und im Saarland können Sie Elterngeld online beantragen, ohne den Service ElterngeldDigital zu nutzen.
Wie kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das von Ihrem Bundesland zur Verfügung gestellte Formular. Das Formular ist auch bei Ihrer Elterngeldstelle, bei einigen kommunalen Ämtern, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Entbindungsstationen erhältlich.
Jeder Elternteil darf nur einen Elterngeldantrag pro Kind stellen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen kann nur ein Antrag pro Elternteil gestellt werden. Sie und Ihr Partner können beide einen Antrag stellen.
Der andere Elternteil muss Ihren Antrag unterschreiben, wenn auch er Anspruch auf Elterngeld hat.
Welche Nachweise muss ich mit dem Antrag einreichen?
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes, die Geburtsurkunde, die Sie vom Krankenhaus oder von Ihrer Hebamme erhalten haben, und Nachweise über Ihr früheres Einkommen.
Wenn Sie nicht selbständig sind:
- Die Gehaltsabrechnungen, die Sie in den letzten 12 Monaten vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschaftsurlaub beginnt, erhalten haben; wenn Sie Vater
- sind, die Gehaltsabrechnungen, die Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erhalten haben.
Wenn Sie selbständig sind:
- In der Regel den letzten Steuerbescheid.
Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten:
- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihre Leistungen nach der Geburt; Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über die Leistungen bei Mutterschaft.
Wenn Sie Staatsbedienstete oder Soldatin sind:
- Bescheinigungen über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigungen über die Zulagen für diese Leistungen.
Wenn Sie als Mutter eine Krankentagegeldversicherung und eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben:
- Unterlagen Ihrer Krankenkasse, die Ihr Krankentagegeld während des Mutterschaftsurlaubs bescheinigen.
Ggf. Einkommensnachweis während des Bezugs von Elterngeld:
Wenn Sie nicht selbständig sind:
- eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, wie viele Stunden Sie während des Bezugs von Elterngeld gearbeitet haben.
Wenn Sie selbständig sind:
- Ihre persönliche Erklärung über die Stunden, die Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben, und die Stunden, die Sie während des Bezugs von Elterngeld gearbeitet haben.
Zusätzliche Nachweise über die Maßnahmen, die zu Ihrer Entlastung ergriffen wurden, können verlangt werden, wenn Sie weniger arbeiten werden als bisher, z. B: Einstellung einer Ersatzkraft, Übernahme von Aufgaben durch Kollegen oder Verringerung der Arbeitsaufgaben.
Je nach den jeweiligen Umständen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird erwartet, dass Ihr Auftraggeber oder Arbeitgeber Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.
Kann ich meine Auswahl nach dem Einreichen der Bewerbung noch ändern?
Sie können Ihren Antrag auch noch nachträglich ändern. Wenn sich die Änderungen nur auf spätere Lebensmonate beziehen, ist dies immer möglich. Für Änderungen, die sich auf die letzten Lebensmonate auswirken, gibt es besondere Anforderungen:
- Nichts, was vor mehr als drei Monaten geändert wurde, darf rückwirkend aktualisiert werden.
- Nach Ablauf der Bezugsdauer des Elterngeldes sind keine Anpassungen mehr möglich.
- Nur in extremen Härtefällen – wie einer schweren Krankheit oder dem Tod des anderen Elternteils – ist eine Anpassung der Monate, für die bereits Elterngeld bezogen wurde, möglich.
- Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde, haben Sie für die Monate, für die Sie Elterngeld bezogen haben, weiterhin Anspruch auf Basiselterngeld.
Für Monate, für die noch kein Elterngeld gezahlt wurde, sind Änderungen oft nicht von Belang. Außerdem gibt es die Möglichkeit, viele Anpassungen vorzunehmen.
Achtung! Wenn Sie Ihren Antrag ändern, nachdem er eingereicht wurde, kann Ihre Krankenversicherung erlöschen. Bevor Sie Änderungen vornehmen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, wenn Sie Fragen haben.
Alle Änderungen können bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Ein einfaches Schreiben reicht in diesem Fall aus. Sie sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Formular zu verwenden.
Ich bin sicher, dass ich mein Elterngeld falsch berechnet habe. Was muss ich jetzt tun?
Nur wenn Sie gegen den Elterngeldbescheid Einspruch erheben, können Sie eine Überprüfung der Entscheidung des Amtes beantragen. Dazu müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Elterngeldbescheids einen schriftlichen Widerspruch bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für die Anfechtung von Urteilen sind die Sozialgerichte zuständig.
Die Argumentation und die Antwort auf das Urteil sind nicht aufschiebend bedingt. Das heißt, selbst wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder Klage erheben, wird er sofort wirksam.
Ich habe meinen Antrag auf Elternurlaub schon vor Wochen eingereicht und immer noch nichts gehört. Was sollte ich tun?
Bitte setzen Sie sich in dieser Situation mit Ihrer Elterngeldstelle in Verbindung.
Wenn die Elterngeldstelle Ihr Anliegen nicht innerhalb der Bearbeitungszeit klären kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland wenden. Auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums können Sie die Adressen der Aufsichtsbehörden erfahren.
Ich möchte meine Unzufriedenheit mit meiner Elterngeldstelle äußern. Was muss ich tun?
Sie können sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden, wenn die Elterngeldstelle Ihnen bei Ihren antragsbezogenen Fragen nicht helfen kann. Auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums können Sie die Adressen der Aufsichtsbehörden erfahren.