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Beantragung des Kinderzuschlags

Beantragung des Kinderzuschlags

Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Familien mit geringem Einkommen können den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Nur Eltern, die genug für sich selbst, aber nicht annähernd genug für die ganze Familie verdienen, haben Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen Kindergeld;
  • Ihr monatliches Bruttoeinkommen übersteigt den zulässigen Mindestbetrag;
  • In Ihrer Familie leben Kinder, die unter 25 Jahre alt sind;
  • Ihre Kinder sind nicht verheiratet.

KiZ-Lotse

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, nutzen Sie den KiZ-Lotse. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann dann online erstellt werden. Der Kinderzuschlag wird um den Sofortzuschlag erhöht. Der KiZ-Loste berücksichtigt diese Abweichungen bei der Ermittlung des möglichen Kinderzuschlags.

Vollständige Online-Bewerbung

Online-Antrag auf Kinderzulage

Über eine Website

Mit Hilfe des Online-Antrags ist dies möglich:

  • Einfache Dateneingabe mit Hilfe des Programms;
  • oft ist das Hochladen von Belegen erforderlich.

Dies ist unwirksam:

  • Feststellen, ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag beansprucht wird. Die Familienkasse prüft den möglichen Anspruch anhand der eingereichten Unterlagen.

Online-Bewerbung

Beziehen Sie derzeit Kinderzuschlag?

Verwenden Sie den Kurzantrag für den Kinderzuschlag, wenn sich in den letzten sechs Monaten keine wesentlichen Änderungen gegenüber Ihrem vorherigen Antrag ergeben haben, z. B. Änderungen bei Einkommen, Ausgaben, Vermögen oder Wohnkosten. Außerdem darf Ihr letzter Antrag nicht zu kurz gewesen sein.

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