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Kinderbonus – Anspruch, Auszahlung und Höhe

Kinderbonus Anspruch, Auszahlung und Höhe

Der Kinderbonus ist eine zusätzliche Hilfe für Familien in besonders belasteten Zeiten.

Im Rahmen der Entlastungsmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Dämpfung des rasanten Anstiegs der Energiekosten ergriffen hat, erhält jedes kindergeldberechtigte Kind im Jahr 2022 einen Kinderbonus von 100 Euro.

Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Bedeutung: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die grundsätzlich die gleichen Kriterien gelten wie für das Kindergeld.

Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, das ist wichtig. Er wird automatisch ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird gezahlt

Jedes Kind, das im Jahr 2022 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hat, erhält im Jahr 2022 einen Kinderbonus von 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der üblichen Kindergeldzahlung. Für Kinder, für die in einem anderen Monat als Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld bestand oder bestehen wird, wird der Kinderbonus später gezahlt.

Wenn ein Kind geboren wird, können sowohl der Kinderbonus als auch das Kindergeld gezahlt werden. Nutzen Sie den Online-Dienst Kindergeldantrag bei Geburt, um einen Antrag zu stellen (INFORMATIONEN).

Auf der Seite Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld (INFORMATIONEN).

Wichtig: Sie müssen die Familienkasse informieren, wenn sich Ihre Kontodaten in der Zwischenzeit geändert haben. Was muss ich tun, wenn sich meine Bankdaten ändern? erfahren Sie mehr darüber. (INFORMATIONEN)

Informationen über den Kinderbonus und Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Bei Leistungen nach dem SGB II, beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld wird der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet. Bei Unterhaltsvorschussleistungen wird der Kinderbonus nicht berücksichtigt. Dies zeigt, dass auch einkommensschwache Haushalte vom Kinderbonus profitieren.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun, um das Kindergeld zu überweisen?

Bitte teilen Sie der Familienkasse mit, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich kein Kindergeld mehr erhalten.

Um Ihre Bankdaten zu aktualisieren, nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse.

ÄNDERUNGEN ANKÜNDIGEN

Derzeit müssen Sie die Mitteilung über Änderungen Ihrer Bankdaten immer unterschreiben. Deshalb erhalten Sie am Ende des Online-Antrags ein PDF zum Ausdrucken. Wir wählen dann für Sie die zuständige Familienkasse aus.

Ich erhalte rückwirkend Kindergeld (Nachzahlung). Habe ich dann noch Anspruch auf den Kinderbonus für 2021?

Sie bekommen den Kinderbonus 2021 auch, wenn Sie eine rückwirkende Kindergeldzahlung für einen Anspruch aus dem Jahr 2021 erhalten. Generell gilt: Den Kinderbonus 2021, eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, erhalten Familien, die im Jahr 2021 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatten.

Wenn sich die Nachzahlung auf ein Kindergeldverfahren bezieht, das ab 2022 noch anhängig ist, gilt: Den Kinderbonus 2021 erhalten Sie auch, wenn Sie eine rückwirkende Kindergeldzahlung für einen Anspruch aus dem Jahr 2021 erhalten.

Wie wirkt sich der Kinderbonus auf das Kindergeld aus?

Bei der Einkommensteuerveranlagung wird der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld und dem Kinderbonus verglichen. Das Finanzamt ermittelt dann, was für die Eltern günstiger ist: das Kindergeld, in dem der Kinderbonus enthalten ist, oder der Kinderfreibetrag.

Auf der Informationsseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie nähere Erläuterungen dazu, ab welcher Einkommenshöhe Familien den Kinderbonus erhalten können und wie die so genannte Günstigerprüfung abläuft.

INFORMATIONEN

Wer erhält den Kinderbonus, wenn die Eltern nicht zusammenleben?

Wenn die Eltern nicht zusammenleben, wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils überwiesen, der auch das Kindergeld erhält.

Auf der Informationsseite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie genauere Beschreibungen der verschiedenen Fallkonstellationen bei Alleinerziehenden und Unterhaltszahlungen.

INFORMATIONEN

Kann man das Kindergeld pfänden?

Grundsätzlich kann der Anspruch auf Kindergeld und damit der Anspruch auf den Kinderbonus nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung aufgrund von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen des Kindes. Aufgrund der Begrenzung solcher gesetzlicher Unterhaltsansprüche kommt es in der Praxis der Familienfinanzen häufig zu keiner Pfändung.

Haben auch Kinder, die in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen leben, Anspruch auf den Kinderbonus?

Wenn das Kind Kindergeld erhält, gibt es in der Tat einen Kinderbonus für Kinder, die in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen leben.

In der Regel erhält der Elternteil, der Anspruch auf Kindergeld hat, den Kinderbonus. Der Kinderbonus wird auch an das Kind gezahlt, wenn das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt wird.

Liegt der Familienkasse rechtzeitig vor der Auszahlung ein entsprechender Antrag vor, kann sie prüfen, ob in begründeten Ausnahmefällen eine gesonderte Weiterleitung des Kindergeldes an das Kind in Betracht kommt.

Das Kind oder sein gesetzlicher Vertreter muss einen schriftlichen Antrag auf Abzweigung stellen. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt, ausgedruckt und an die zuständige Familienkasse geschickt werden (INFORMATIONEN)

Antrag auf Abzweigung ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur angenommen werden kann, wenn er unterschrieben ist.

Auf der Seite Auszahlung von Kindergeld an andere können Sie mehr über die Abzweigung von Kindergeld lesen.

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