Bekommen Sie Unterhalt oder Kindergeld? Wenn sich etwas an Ihrem Zustand oder dem Ihres Kindes ändert, teilen Sie uns das bitte mit.
Normalerweise erhalten Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Ihre Situation oder die Situation Ihrer Familie kann sich während dieser Zeit ändern.
Inhalt
Änderungen beim Kindergeld
Sie müssen der Familienkasse jede Änderung mitteilen, da sie sich auf Ihren Anspruch oder die Höhe des Kindergeldes auswirken kann.
Anschrift und Bankverbindung
Sie können Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindung online melden:
Weitere Anpassungen bekannt geben
Informieren Sie Ihre Familienkasse über weitere wichtige Änderungen, z. B.:
- Sie lassen sich scheiden oder trennen sich endgültig von Ihrer Beziehung.
- Sie oder ein Familienmitglied ziehen aus Ihrer bisherigen Wohnung aus.
- Sie erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung (im Fachjargon „kinderbezogene Leistungen“ genannt) für Ihr Kind, z. B. Familienbeihilfen aus dem Ausland.
- Sie haben wahrscheinlich länger als sechs Monate für die Regierung gearbeitet.
- Ein Kind, für das Sie Unterhalt zahlen, ist ausgezogen, verschwunden oder verstorben.
- Bitte legen Sie Ihrer Familienkasse ein Dokument vor, in dem Sie sie über diese und andere Änderungen informieren.
Sie können es ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail versenden, sobald Sie es online ausgefüllt haben:
Formular Veränderungsmitteilung
Änderungen für Kinder über 18
Bitte melden Sie sich bei Ihrer Familienkasse, wenn Sie Kindergeld für ein Kind erhalten, das über 18 Jahre alt ist.
- Ihr Kind beendet oder bricht seine erste Berufsausbildung oder sein erstes Studium ab und beginnt zu arbeiten.
- Ihr Kind ändert, unterbricht oder pausiert seine schulische oder berufliche Ausbildung oder sein Studium.
- Ihr/e Jugendliche/r beendet seinen/ihren Freiwilligendienst (z. B. den freiwilligen Wehrdienst).
Bitte reichen Sie bei Ihrer Familienkasse ein Dokument ein, in dem Sie diese und andere Änderungen mitteilen. Sie können es ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail versenden, sobald Sie es online ausgefüllt haben:
Formular Veränderungsmitteilung
Es ist gut zu wissen, dass das Informationsblatt zum Kindergeld weitere wichtige Änderungen enthält (Merkblatt kindergeld).
Änderungen nach Bezug des Kinderzuschlags
Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, sind Sie verpflichtet, der Familienkasse jede Änderung Ihrer persönlichen oder familiären Lebenssituation (technisch gesehen: Bedarfsgemeinschaft) mitzuteilen.
Sie müssen der Familienkasse zum Beispiel folgende Änderungen mitteilen:
- Es gibt eine neue Geburt.
- Sie ziehen mit jemandem zusammen oder aus.
- Wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen, ändert sich Ihr Familienstand.
Ihr Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, heiratet oder schließt eine Lebenspartnerschaft.
Formular-Vordruck herunterladen (PDF)
Es ist gut zu wissen, dass Sie uns per Videochat Fragen zum Kinderzuschlag stellen können, wenn Sie unterwegs oder zu Hause sind. Weitere Informationen über den Kinderzuschlag finden Sie auf unserer Seite „Videoanleitung“. (Videobetarung)
Gesetzliche Verpflichtung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die vorgenannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht).
Sie müssen zu Unrecht bezogenes Kindergeld zurückzahlen, wenn Sie die Familienkasse zu spät oder gar nicht informieren. Außerdem müssen Sie mit der Zahlung einer Gebühr rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie mit rechtlichen Schritten rechnen.