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Kinder haben ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Leistungen.

Kinder haben ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Leistungen.

Sie können auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder volljährig sind.

Informieren Sie sich über die Kriterien und die erforderlichen Nachweise.

Voraussetzungen für Kindergeld ab dem achtzehnten Lebensjahr

Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

Für eine Ausbildung oder ein Studium erhält ein Kind ein Stipendium.

Wenn Ihr erwachsenes Kind das erste Jahr seiner Schul- oder Berufsausbildung oder seines Studiums abschließt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kindergeld.

Sie können Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Kind in einer zweiten Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studium) ist und bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Geld er oder sie mit dieser Arbeit verdient.

Sie haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind neben seiner Zweitausbildung eine Teilzeitbeschäftigung („Minijob“) ausübt.

Während einer Übergangsphase gibt es Kindergeld.

Sie können weiterhin Kindergeld erhalten, wenn sich Ihr Kind in einer Übergangsphase befindet, zum Beispiel zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums. Das gilt nur, wenn die Übergangsphase weniger als vier Monate dauert.

  • Wenn Ihr Kind behindert ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kindergeld.
  • ein Praktikum im Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf absolviert.
  • einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Ihr Kind ist entweder arbeitslos oder hat keinen Zugang zu einem Ausbildungsprogramm.

Wenn Ihr Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, müssen Sie nachweisen, dass es auf der Suche nach einem solchen ist. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn sich Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz gemeldet hat.

Sie können auch dann Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind arbeitslos und unter 21 Jahre alt ist und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist.

Es müssen Nachweise und Bescheinigungen vorgelegt werden.

Wenn Sie Kindergeld für Jugendliche ab 18 Jahren beantragen, müssen Sie einen Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsstatus Ihres Kindes vorlegen. Auf der Seite Kindergeld: Einreichung von Nachweisen und Bescheinigungen erfahren Sie, welche Unterlagen Sie bei der Familienkasse einreichen müssen.

Auch Änderungen im Status Ihres Kindes müssen der Familienkasse gemeldet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Ausbildung absolviert oder ein Studium abbricht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Änderungen melden.

Ab dem 18. Lebensjahr können Sie das Kindergeld online beantragen.

Wenn Ihr Kind die Kriterien erfüllt, können Sie ab dem 18. Lebensjahr online Kindergeld beantragen.

KINDERGELDANTRÄGE WERDEN AB DEM ALTER VON 18 JAHREN ANGENOMMEN.

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