Sie können unabhängig vom Alter Ihres Kindes Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat.
Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Inhalt
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Kindergeld über das 18. oder 25:
- Ihr Kind war bis zu dem Tag vor seinem 25. Geburtstag behindert. Wenn Ihr Kind zwischen 1981 und heute geboren wurde, muss die Behinderung vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein;
- Ihr Kind verfügt aufgrund der Behinderung nicht über genügend Geld, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Theoretisch ist dies der Fall, wenn der Schwerbehindertenausweis oder ein vergleichbares Dokument das Merkzeichen „H“ (hilflos) aufweist.
Beantragung von Kindergeld für behinderte Kinder
Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der BA eingereicht werden. Füllen Sie dazu die folgenden Formulare aus:
- Antrag auf Kindergeld;
- Anlage Kind;
- Erklärung über die Verhältnisse eines behinderten Kindes;
- Das verfügbare Nettoeinkommen eines behinderten Kindes muss angegeben werden.
Unter bestimmten Umständen sind zusätzliche Informationen erforderlich. Die dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie im Download-Center.
Bitte reichen Sie die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer zuständigen Familienbeihilfestelle ein. Diese finden Sie über die Servicesuche.
Der Nachweis des Antrags
Damit die Familienkasse Ihren Antrag prüfen kann, müssen Sie einen Nachweis über die Behinderung Ihres Kindes vorlegen. In den meisten Fällen reicht der Schwerbehindertenausweis aus.
Weitere Nachweise sind:
- Bescheid über die Entscheidung des Versorgungsamtes;
- Bescheid über eine Erwerbsminderungsrente;
- Bescheid über Pflegegeld bei Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 des SGB XII;
Bescheinigung über den guten Gesundheitszustand; - Wenn Ihr Kind im erwerbsfähigen Alter ist, muss aus dem ärztlichen Gutachten oder der Bescheinigung hervorgehen, wie sich die Behinderung auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt.
Wenn Ihr Kind älter als 25 Jahre ist, müssen Sie zusätzlich angeben, wie lange die Behinderung schon besteht.
Wichtig: Bitte beachten Sie, wie lange die einzelnen Nachweise gültig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Schwerbehindertenausweis nach 5 Jahren erneuert werden. Die erweiterten Unterlagen müssen bei der Familienkasse erneut vorgelegt werden.
Fragen zu den Qualifikationen, die häufig gestellt werden
Was bedeutet es, „lebensnotwendige Bedürfnisse eines behinderten Kindes“ zu haben?
Der grundlegende Lebensbedarf plus der einmalige behinderungsbedingte Zusatzbedarf bilden den notwendigen Lebensbedarf eines Kindes mit Beeinträchtigungen.
Der Gesetzgeber legt den Umfang des grundlegenden Lebensbedarfs (Grundfreibetrag) fest. Die behinderungsbedingten finanziellen Mehrbedarfe bilden den behinderungsbedingten Mehrbedarf des Einzelnen.
Wie kann man herausfinden, was man zum Überleben braucht?
Ein Jugendlicher mit besonderen Bedürfnissen braucht zwei Mengen, um seinen Grundbedarf zu decken.
1. einen Grundbedarf zum Überleben (steuerlicher Grundfreibetrag)
Der so genannte (steuerliche) Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber verwendet, um den jährlichen allgemeinen Lebensbedarf festzulegen. Das gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Jahr | Grundfreibetrag |
2016 | 8.652 Euro |
2017 | 8.820 Euro |
2018 | 9.000 Euro |
2019 | 9.168 Euro |
2020 | 9.408 Euro |
2021 | 9.744 Euro |
2022 | 9.984 Euro |
2. zusätzliche Bedürfnisse, die sich aus einer Behinderung ergeben
Diese Bedürfnisse sind individuell verschieden. Die zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen, die durch die Behinderung Ihres Kindes entstehen, werden berücksichtigt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kontaktperson für Familienleistungen, welche finanziellen Aufwendungen Sie geltend machen können und ob eine Pauschalzahlung möglich ist.
Wie hoch schätzen Sie die finanziellen Mittel Ihres Kindes ein?
Die finanziellen Mittel Ihres Kindes sind die Summe seines verfügbaren Nettoeinkommens und der Leistungen Dritter (z. B. Betreuungsgeld, Eingliederungshilfe, Fahrtkostenzuschüsse).
Verfügbares Einkommen (netto)
Das gesamte Einkommen abzüglich der gezahlten Steuern und einiger Rentenausgaben wird als verfügbares Nettoeinkommen bezeichnet.
Das Einkommen kann aus einer Vielzahl von Quellen stammen, unter anderem
- alle steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen);
- alle steuerfreien Einkünfte (z. B. Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch); alle Steuererstattungen (z. B. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag).
Abzuziehen sind hiervon
- Tatsächlich gezahlte Steuern (Steuervorauszahlungen oder Steuernachzahlungen, Steuerabzüge);
- nicht vermeidbare Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer).
Wenn die Grundbedürfnisse Ihres Kindes seine finanziellen Mittel übersteigen, ist es nicht in der Lage, diese Bedürfnisse aus eigener Kraft zu decken.