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Kindergeld für Personen, die in einem anderen Land leben oder dorthin ziehen

Kindergeld für Personen, die in einem anderen Land leben oder dorthin ziehen

Leistungen für Kinder können grenzüberschreitend gewährt werden, z. B. für Deutsche, die im Ausland leben, oder für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben.

Für Deutsche, die im Ausland leben oder arbeiten, gibt es ein Kindergeld.

Als deutscher Staatsbürger, der im Ausland lebt, müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben:

  • Sie sind in Deutschland entweder unbeschränkt steuerpflichtig oder werden als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen. Sie müssen alle Einkünfte in Deutschland versteuern, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind;
  • wenn Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, aber erwerbstätig sind, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen.

Tipp: Das Video Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen zeigt ein realistisches Beispiel für einen grenzüberschreitenden Fall. Das Video ist auch in englischer und polnischer Sprache verfügbar.

In Deutschland erhalten ausländische Zuwanderer Kindergeld.

Als ausländischer Staatsbürger haben Sie möglicherweise Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dazu müssen Sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz;
  • Sie sind Staatsbürger einer der unten aufgeführten Nationen: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei; Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei; Algerien, Bosnien und Herzegowina;
  • Außerdem arbeiten Sie in Deutschland und zahlen Sozialversicherungsbeiträge oder beziehen Arbeitslosen- oder Krankengeld;
  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die Sie zum Arbeiten berechtigt;
    Sie sind ein Flüchtling oder Asylbewerber, der rechtskräftig anerkannt wurde.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

In grenzüberschreitenden Fällen gibt es Nachweise für das Kindergeld.

Auf der Seite Kindergeld: Einreichung von Nachweisen und Bescheinigungen erfahren Sie, welche Nachweise Sie für Ihren Anspruch auf Kindergeld in einem grenzüberschreitenden Fall vorlegen müssen.

In jedem Fall müssen Sie Ihrem Kindergeldantrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes beifügen, um die Existenz Ihres Kindes nachzuweisen. Sie können auch ein anderes amtliches Dokument vorlegen, sofern es denselben Nachweis erbringt.

Legen Sie außerdem eine Bescheinigung über Ihr Arbeitsverhältnis vor. Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder eines Steuerbescheids kann als Nachweis Ihrer Selbstständigkeit dienen.

Beantragung von Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Sie müssen den Antrag auf Kindergeld immer schriftlich stellen. Er ist nur rechtmäßig, wenn Sie ihn unterschreiben.

Reichen Sie bitte bei Ihrer Familienkasse folgende Formulare ein:

Alle Formulare in verschiedenen Sprachen finden Sie im Download-Center.

Tipp: Sie können das deutsche Kindergeld von jedem Ort der Welt aus beantragen. Gehen Sie dazu zu der für die Familienleistungen zuständigen Stelle und legen Sie Ihre Unterlagen vor. Ihr Antrag wird von der Einrichtung an die deutsche Familienkasse weitergeleitet.

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