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Änderungen sollten mitgeteilt werden

Änderungen sollten mitgeteilt werden

Bekommen Sie Kindergeld oder einen Kinderzuschlag? Wenn sich Ihre Lebensumstände oder die Ihres Kindes ändern, teilen Sie uns dies bitte mit.

In der Regel erhalten Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Ihre Lebensumstände oder Ihre familiäre Situation können sich während dieser Zeit ändern.

Änderungen des Kindergeldes

Sie müssen Ihre Familienkasse über alle Änderungen informieren, die sich auf Ihren Anspruch oder die Höhe des Kindergeldes auswirken können.

Kontodaten und Postanschrift

Sie können der Familienkasse online mitteilen, wenn sich Ihre Bankverbindung oder Ihre Adresse geändert hat:

ÄNDERUNGSMITTEILUNG

Andere Änderungen sollten mitgeteilt werden.

Informieren Sie Ihre Familienkasse, wenn andere wichtige Änderungen eintreten, z. B.:

  • Sie lassen sich scheiden oder trennen sich endgültig von Ihrer Beziehung.
  • Sie oder ein Kind ziehen aus Ihrer bisherigen Wohnung aus;
  • Sie erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ihr Kind (Fachbegriff: Kindergeld), z. B. internationale Familienbeihilfen;
  • Sie sind für mehr als sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt;
  • Ein Kind, für das Sie Unterhalt zahlen, ist ausgezogen, verschwunden oder gestorben.

Bitte füllen Sie ein Formular aus, um Ihre Familienkasse über diese und andere Änderungen zu informieren. Sie können es online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die folgende Adresse schicken:

Formular für die Änderungsmitteilung (PDF)

Änderungen für Kinder im Alter von über achtzehn Jahren

Wenn Sie Kindergeld für ein Kind über 18 Jahren erhalten, teilen Sie Ihrer Familienkasse bitte mit, wenn…

  • Ihr Kind seine erste Berufsausbildung oder sein erstes Studium abschließt oder verlässt und zu arbeiten beginnt;
  • die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium Ihres Kindes geändert, abgebrochen oder unterbrochen wird;
  • Ihr Kind leistet einen Freiwilligendienst (z. B. Militärdienst) ab.

Bitte füllen Sie ein Formular aus, um Ihre Familienversicherung über diese und andere Änderungen zu informieren.
Sie können es online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die folgende Adresse schicken:

Meldeformular für Änderungen (PDF)

Gut zu wissen: Im Merkblatt zum Kindergeld finden Sie weitere Beispiele für wichtige Änderungen.

Wenn Sie Kindergeld erhalten, wird sich Ihre Situation ändern.

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie der Familienkasse jede Änderung Ihrer Verhältnisse und der Ihrer Familie (Fachbegriff: Bedarfsgemeinschaft) mitteilen.

Zu den Änderungen, die der Familienkasse gemeldet werden müssen, gehören:

  • Jemand zieht bei Ihnen ein oder aus;
  • ein weiteres Kind wird geboren;
  • Sie ändern Ihren Familienstand, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen;
  • Ihr Kind, das Kindergeld erhält, heiratet oder geht eine Lebenspartnerschaft ein.

Verwenden Sie das Formular, um Ihrer Familienkasse alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag auswirken. Bitte drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es aus und reichen Sie es bei Ihrer Familienkasse ein.

Formular zum Herunterladen (PDF)

Gut zu wissen: Sie können uns per Videochat Fragen zum Kinderzuschlag stellen, egal ob Sie unterwegs oder zu Hause sind. Weitere Informationen über den Kinderzuschlag finden Sie auf unserer Seite Videoanleitung.c

eine gesetzliche Verpflichtung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht).

Wenn Sie Ihre Familienkasse zu spät oder gar nicht informieren, müssen Sie für das Kindergeld aufkommen, das Sie irrtümlich erhalten haben. Sie müssen auch mit einem Bußgeld rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie sogar zur Kasse gebeten werden.

Wichtig: Jede Änderung muss der Familienkasse sofort mitgeteilt werden. Es reicht nicht aus, eine andere Behörde (z. B. das Einwohnermeldeamt) oder eine andere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit informiert zu haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich eine Änderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Wenden Sie sich an Ihre Familienkasse.

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