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Die Altersgrenze für Kindergeld
Die Altersgrenze für den Erhalt von Kindergeld ist klar definiert. Grundsätzlich endet der Anspruch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Allerdings gibt es Ausnahmen, die den Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus verlängern:
- Bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.
- Unbefristet, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbstständig für seinen Unterhalt sorgen kann.
Für Studierende ist das 25. Lebensjahr eine entscheidende Grenze.
Erfahren Sie, wer Kindergeld beantragen kann: Wer soll Kindergeld beantragen?.
Kindergeld während des Studiums
Voraussetzungen für den Anspruch
Um Kindergeld während des Studiums zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Kind muss an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein.
- Es darf keine vollzeitige Erwerbstätigkeit ausüben (maximal 20 Stunden pro Woche sind erlaubt).
- Der Studienfortschritt muss nachgewiesen werden, beispielsweise durch Immatrikulationsbescheinigungen.
Besonderheiten bei der Übergangszeit
Nach dem Abitur oder einer abgeschlossenen Ausbildung haben Kinder weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn sie innerhalb von vier Monaten mit dem Studium beginnen. Diese Übergangszeit wird vom Gesetzgeber ausdrücklich berücksichtigt.
Mehr über die Zuweisung von Kindergeld finden Sie hier: Wem gehört Kindergeld?.
Schulkindergeld und Studium
Obwohl Schulkindergeld primär für schulpflichtige Kinder vorgesehen ist, profitieren auch Studierende indirekt davon. Viele Bundesländer bieten ergänzende Leistungen, die Familien bei Bildungsausgaben unterstützen. Diese können beispielsweise für Bücher, Studienmaterialien oder Studiengebühren verwendet werden.
Regionale Unterschiede
Die Regelungen für Schulkindergeld unterscheiden sich je nach Bundesland. Während einige Bundesländer pauschale Beträge anbieten, sind in anderen zusätzliche Anträge erforderlich. Eltern von Studierenden sollten sich bei den zuständigen Behörden informieren.
Bis wann endet der Anspruch auf Kindergeld im Studium?
Der Anspruch auf Kindergeld endet in der Regel spätestens mit dem 25. Geburtstag. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Wehr- oder Freiwilligendienst: Zeiten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie Wehrdienst können den Anspruch verlängern.
- Behinderung: Für Kinder mit einer Behinderung gilt keine Altersgrenze, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Beantragung von Kindergeld
Die Beantragung von Kindergeld erfolgt bei der zuständigen Familienkasse. Für Studierende müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über den Studienverlauf (bei längerer Studiendauer)
- Ggf. Einkommensnachweise
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da Kindergeld nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend ausgezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn das Studium unterbrochen wird?
Wird das Studium unterbrochen, beispielsweise durch ein Urlaubssemester, kann der Anspruch auf Kindergeld ruhen. Eltern sollten dies unverzüglich der Familienkasse melden.
Gibt es Kindergeld für ein Zweitstudium?
Ja, auch während eines Zweitstudiums besteht Anspruch auf Kindergeld, solange die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten wird.
Wie wirkt sich eine Werkstudententätigkeit auf den Anspruch aus?
Eine Werkstudententätigkeit ist unproblematisch, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt.