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Wie setze ich Fortbildungskosten in der Steuererklärung ab?

In Deutschland können Fortbildungskosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Die Ausgaben für berufliche Fortbildungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie dazu dienen, die eigenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern oder zu erweitern. Hierzu zählen zum Beispiel Kursgebühren, Fachbücher, Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Es ist wichtig, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit dem derzeitigen oder angestrebten Beruf steht und die Aufwendungen nachweisbar sind. In der Steuererklärung können die Fortbildungskosten in der Anlage N unter den Werbungskosten angegeben werden, um die Steuerlast zu mindern. Es empfiehlt sich, alle relevanten Belege aufzubewahren, um diese bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.

Die Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige ein wichtiger Bestandteil des Jahres. Besonders interessant sind die Möglichkeiten, Fortbildungskosten steuerlich abzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um Fortbildungskosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Was sind Fortbildungskosten?

Fortbildungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung oder Qualifikation stehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Kursgebühren
  • Fahrtkosten
  • Lehrmaterialien
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Diese Kosten können sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstständigen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wer kann Fortbildungskosten absetzen?

In Deutschland können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige Fortbildungskosten absetzen. Arbeitnehmer geben die Kosten in der Anlage N an, während Selbstständige diese in der Anlage EÜR deklarieren. Es ist wichtig, dass die Fortbildung in einem direkten Zusammenhang mit dem aktuellen oder angestrebten Beruf steht.

Voraussetzungen für das Absetzen von Fortbildungskosten

Um Fortbildungskosten absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Fortbildung muss beruflich veranlasst sein.
  • Die Kosten müssen nachweisbar sein (z.B. durch Rechnungen oder Quittungen).
  • Die Fortbildung sollte von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Wie setze ich Fortbildungskosten in der Steuererklärung ab?

Um Fortbildungskosten in Ihrer Steuererklärung abzusetzen, müssen Sie diese korrekt in den entsprechenden Formularen eintragen. Folgende Schritte sind notwendig:

1. Sammeln der Belege

Bevor Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, sollten Sie alle Belege für Ihre Fortbildungskosten sammeln. Dazu gehören:

  • Rechnungen für Kursgebühren
  • Quittungen für Fahrtkosten
  • Belege für Übernachtungen und Verpflegungen

2. Ausfüllen der Steuererklärung

Je nach Ihrer Einkommenssituation müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen. Arbeitnehmer nutzen in der Regel die Anlage N in Elster, während Selbstständige die Anlage EÜR ausfüllen. In diesen Anlagen tragen Sie die Fortbildungskosten unter den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ein.

3. Einreichung der Steuererklärung

Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein. Informationen zu den Fristen finden Sie in unserem Artikel über die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland.

Welche Fortbildungskosten sind absetzbar?

Folgende Fortbildungskosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden:

  • Kursgebühren: Die Gebühren für Seminare, Workshops oder Online-Kurse können vollständig abgesetzt werden.
  • Fahrtkosten: Die Kosten für die An- und Abreise zur Fortbildung können ebenfalls geltend gemacht werden. Hierbei können die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden.
  • Lehrmaterialien: Ausgaben für Bücher, Skripte oder andere Materialien sind ebenfalls absetzbar.
  • Übernachtungskosten: Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, können auch diese Kosten abgesetzt werden.
  • Verpflegungskosten: Bei mehrtägigen Fortbildungen können Verpflegungskosten als Pauschale geltend gemacht werden.

Tipps zur Maximierung der Steuererstattung

Um Ihre Rückerstattung zu maximieren, sollten Sie alle möglichen Absetzmöglichkeiten in Betracht ziehen. Neben den Fortbildungskosten können auch andere Werbungskosten, wie Fahrten zur Arbeit oder Arbeitsmittel, abgesetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel über steuerliche Absetzmöglichkeiten.

Besonderheiten für Rentner

Auch Rentner haben die Möglichkeit, Fortbildungskosten abzusetzen, sofern diese in einem Zusammenhang mit einer künftigen Erwerbstätigkeit stehen. Details zur Steuererklärung für Rentner finden Sie in unserem Artikel über die Steuererklärung für Rentner.

Das Absetzen von Fortbildungskosten in der Steuererklärung kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege zu sammeln und die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Mit diesen Tipps sind Sie gut gerüstet, um Ihre Fortbildungskosten erfolgreich abzusetzen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Für weitere Informationen zur Steuererklärung 2025 empfehlen wir unseren ausführlichen Leitfaden zur Steuererklärung 2025 mit Elster online.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fortbildungskosten in der Steuererklärung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Hierfür müssen die Fortbildungskosten beruflich bedingt sein und zur Erhaltung und Verbesserung von Kenntnissen dienen. Kosten für Kurse, Seminare, Fachliteratur und auch Reisekosten können geltend gemacht werden. Wichtig ist es, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder das Finanzamt zur Klärung heranzuziehen.

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