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Visum für Großbritannien und Aufenthaltstitel für Deutschland

Seit dem Brexit haben sich die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Großbritannien und Deutschland erheblich verändert. Wer nach Großbritannien reisen oder einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen möchte, muss sich über die aktuellen Regelungen informieren. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Voraussetzungen und Prozesse für ein Visum für Großbritannien sowie einen Aufenthaltstitel in Deutschland.

Visum für Großbritannien: Wer braucht es?

Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU benötigen EU-Bürger, darunter auch Deutsche, für längere Aufenthalte oder Arbeitsaufenthalte in Großbritannien ein Visum. Für kurzfristige Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist jedoch kein Visum erforderlich.

Arten von Visa für Großbritannien

  • Touristenvisum: Erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten für Urlaubs- oder Geschäftsreisen.
  • Studentenvisum: Erforderlich für längere Studienaufenthalte in Großbritannien.
  • Arbeitsvisum: Notwendig für Arbeitnehmer und Fachkräfte.
  • Familienvisum: Für Angehörige, die in Großbritannien mit Verwandten zusammenleben möchten.

Wie beantragt man ein Visum für Großbritannien?

Der Visumantrag für Großbritannien erfolgt online über das britische Visa-Portal. Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Registrierung auf der offiziellen Website der britischen Regierung.
  2. Auswahl des passenden Visatyps.
  3. Einreichen der erforderlichen Dokumente (Reisepass, Finanzierungsnachweise, Einladungsschreiben usw.).
  4. Termin für biometrische Daten vereinbaren.
  5. Bearbeitungszeit abwarten (in der Regel 3-6 Wochen).

Aufenthaltstitel für Deutschland: Wer benötigt ihn?

Personen, die aus Großbritannien nach Deutschland ziehen möchten, benötigen seit dem Brexit einen Aufenthaltstitel, wenn sie nicht bereits unter das Brexit-Abkommen fallen. Britische Staatsbürger können für verschiedene Zwecke einen Aufenthaltstitel beantragen, darunter:

  • Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
  • Studentenaufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis für langfristige Aufenthalte
  • Familienzusammenführung

Wie beantragt man einen Aufenthaltstitel in Deutschland?

Der Antrag für einen Aufenthaltstitel erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die notwendigen Schritte umfassen:

  1. Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
  2. Nachweis über den Aufenthaltszweck (Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, etc.).
  3. Ausgefülltes Antragsformular und biometrische Daten einreichen.
  4. Bearbeitung abwarten (dauert in der Regel 6-12 Wochen).

Unterschiede zwischen einem britischen Visum und einem deutschen Aufenthaltstitel

Während das britische Visum temporär und zweckgebunden ist, bietet der deutsche Aufenthaltstitel langfristige Perspektiven. Wichtige Unterschiede:

Kriterium Visum für Großbritannien Aufenthaltstitel für Deutschland
Gültigkeit 6 Monate bis 5 Jahre Unbefristet möglich
Zweck Arbeit, Studium, Tourismus Dauerhafter Aufenthalt
Arbeitsgenehmigung Nur mit spezifischem Arbeitsvisum Mit Aufenthaltserlaubnis erlaubt

Häufige Fragen

Muss ich ein Visum für Großbritannien beantragen, wenn ich EU-Bürger bin?

Nein, für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich.

Kann ich mit einem Aufenthaltstitel für Deutschland in Großbritannien arbeiten?

Nein, ein deutscher Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Arbeit in Großbritannien.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines britischen Visums?

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen.

Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Großbritannien und Deutschland sind seit dem Brexit komplexer geworden. Wer ein Visum für Großbritannien oder einen Aufenthaltstitel in Deutschland benötigt, sollte sich frühzeitig über die Anforderungen informieren und den Antrag rechtzeitig einreichen. Beide Systeme haben unterschiedliche Anforderungen, die je nach persönlicher Situation variieren.

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