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Wohngeld für 3 Personen in Deutschland

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Menschen mit niedrigem Einkommen dabei hilft, ihre Mietkosten zu tragen. Es ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht, angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld wird in Form eines Zuschusses gezahlt und ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Miete, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Wohnkosten. Es soll sicherstellen, dass auch einkommensschwache Personen die Möglichkeit haben, in angemessenen Wohnverhältnissen zu leben. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, wer Anspruch auf Wohngeld hat, wie hoch die Unterstützung ausfallen kann und wie der Antragsprozess abläuft.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung in Deutschland, die dazu dient, die Wohnkosten von Haushalten zu entlasten. Es wird an Personen oder Haushalte gezahlt, die über ein geringes Einkommen verfügen und ihre Miete oder ihre Kosten für die Eigentumswohnung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Für 3 Personen gibt es spezifische Regelungen, die bei der Berechnung und Beantragung von Bedeutung sind.

Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld bei 3 Personen

Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einkommensgrenze: Das jährliche Gesamteinkommen der Antragsteller darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Wohnort.
  • Wohnsitz: Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und dort dauerhaft wohnen.
  • Mietvertrag: Ein gültiger Mietvertrag oder Nachweis über die Kosten einer eigenen Wohnung muss vorgelegt werden.
  • Haushaltszusammensetzung: Bei 3 Personen wird das Einkommen hinzugezählt und entsprechend den Richtlinien für Wohngeld berechnet.

Berechnung des Wohngeldes für 3 Personen

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand eines bestimmten Modells. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • Der Anzahl der Haushaltsmitglieder: In diesem Fall 3 Personen.
  • Der Höhe der Miete: Die Mietkosten müssen angemessen sein, um gefördert zu werden.
  • Dem Gesamteinkommen: Das Gesamteinkommen der gesamten Familie, welches die Einkommensgrenzen beachten muss.

Zusätzlich gibt es verschiedene Mietstufen und Einkommensstufen, die in einer Wohngeldtabelle dargestellt sind. Die genaue Höhe des Wohngeldes kann daher variieren.

Wohngeldantrag für 3 Personen

Der Antrag auf Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag:

  1. Formular ausfüllen: Der Antragsteller muss das entsprechende Wohngeldformular ausfüllen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise, Mietverträge und Identitätsnachweise müssen bereitgestellt werden.
  3. Abgabe des Antrags: Der Antrag kann persönlich oder postalisch an die zuständige Wohngeldstelle eingereicht werden.
  4. Bearbeitungszeit abwarten: Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Tipps zur Erhöhung des Wohngeldes für 3 Personen

Hier sind einige Tipps, wie Haushalte mit 3 Personen möglicherweise mehr Wohngeld erhalten können:

  • Niedrigeres Gesamteinkommen: Auch wenn es unschön klingt, ist ein geringeres Einkommen oft vorteilhaft für eine höhere Förderung.
  • Überprüfung der Mietkosten: Sicherstellen, dass die Mietkosten als angemessen gelten, um die Chance auf einen höheren Zuschuss zu erhöhen.
  • Zusätzliche Zahlungen einfügen: Gelegentliche Einkünfte, wie Kindergeld oder Elterngeld, sollten ebenfalls in die Berechnung einfließen.

Besonderheiten bei Mehrpersonenhaushalten

Für 3-Personen-Haushalte gelten interessante Besonderheiten. Je nach Altersstruktur der Kinder kann es unterschiedliche Berechnungsfaktoren geben. So können Kinder bis zu einem gewissen Alter (in der Regel unter 18 Jahren) in der Berechnung als ‚erwerbsunfähig‘ betrachtet werden, was zu einer höheren Bedürftigkeit führen kann.

Wohngeld für Studenten mit 3 Personen

Studierende haben oft eine besondere Situation und können in einem Mehrpersonenhaushalt ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben. Besonders wenn sie im Rahmen einer Ausbildung leben und ihr Einkommen nicht ausreicht, könnte das Wohngeld eine zusätzliche Unterstützung darstellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass:

  • Studierende in der Regel als eigenständiger Haushalt zählen, auch wenn sie mit den Eltern leben.
  • Die Einkünfte aus BAföG in der Regel nicht angerechnet werden, sofern der BAföG-Satz bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Häufige Fragen zum Wohngeld für 3 Personen

Wie lange dauert es, bis der Wohngeldantrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitung eines Wohngeldantrags kann zwischen zwei Wochen bis zu drei Monaten dauern, je nach Auslastung der Wohngeldstelle und der Vollständigkeit des Antrags.

Kann ich Wohngeld auch nachträglich beantragen?

Ja, es ist möglich, Wohngeld auch rückwirkend für bis zu 12 Monate zu beantragen, sofern die Antragsvoraussetzungen damals erfüllt waren.

Was passiert, wenn sich meine Einkommenssituation ändert?

Sollte sich Ihr Einkommen während des Bezugs von Wohngeld ändern, müssen Sie dies umgehend der Wohngeldstelle mitteilen. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Leistungen haben.

Wer kann mir bei der Antragstellung helfen?

Viele Beratungsstellen, wie Sozialverbände oder auch das Bürgeramt, bieten Unterstützung bei der Antragstellung und können Ihnen bei Fragen zur Verfügung stehen.


Zusammenfassend erhalten Familien mit drei Personen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld, um die Kosten für angemessenen Wohnraum zu decken. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Mietbelastung und Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es soll sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte am sozialen Leben teilnehmen können und angemessen wohnen können.

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