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Hinweise und Informationen zur Steuererklärung für die Jahre

Hinweise und Informationen zur Steuererklärung für die Jahre

Ihre Steuererklärung muss immer rückwirkend für ein Kalenderjahr abgegeben werden.

Sie werden also Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 spätestens im Januar 2022 abgeben. Sie haben sogar bis zu 4 Jahre Zeit, um eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie dies möchten und von der zuständigen Steuerbehörde nicht dazu verpflichtet werden.

Eine Steuererklärung kann bis zu vier Jahre in die Vergangenheit eingereicht werden:

Sie können also im Jahr 2022 eine Steuererklärung für die Kalenderjahre 2021, 2020, 2019 und 2018 abgeben. Bevor Sie eine mögliche Steuerrückerstattung in Anspruch nehmen können, sind jedoch einige verfahrenstechnische Herausforderungen zu bewältigen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Fristen, die einzuhalten sind, und die Formulare, die entscheidend sind, sowie deren Zweck.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben und wer nicht?

Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie haben mehr als 410 € an steuerpflichtigem Zusatzeinkommen.
  • Sie haben dafür eine Rückstellung gebildet.
  • Sie haben eine Entschädigung als Ersatz für Ihren entgangenen Lohn erhalten, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder über 410 € Kurzarbeitergeld
  • Sie haben für mehrere Arbeitgeber in verschiedenen (parallelen) Funktionen gearbeitet.
  • Sie erhalten Kapitalerträge, die von der Abgeltungssteuer befreit sind.
  • Als unverheirateter oder geschiedener Elternteil eines Kindes möchten Sie bestimmte Steuervorteile weitergeben.
  • Sie oder Ihr erwerbstätiger Ehepartner fielen das ganze Jahr über in die Steuerklassen 5 oder 6.
  • Die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wurde sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Ehegatten gewählt.

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit

Wenn weder Sie noch Ihr Ehepartner eine Arbeit haben, aber Geld verdienen, z. B. durch die Vermietung einer Wohnung oder eine selbständige Tätigkeit, müssen Sie nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr Einkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt.

Der Höchstbetrag Ihres Gesamteinkommens (nach Berücksichtigung der Betriebsausgaben bei Selbstständigen und des Einkommens abzüglich der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben bei Arbeitnehmern) ist wie folgt:

Steuersaison Alleinstehend Verheiratet
2022  €         9.984,00  €  19.968,00
2021  €         9.744,00  €  19.488,00
2020  €         9.408,00  €  18.816,00
2013  €         9.168,00  €  18.336,00

 

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber behält die monatlich fällige Lohnsteuer automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers ein, so dass die Steuerschuld des Arbeitnehmers direkt an die Steuerbehörden abgeführt wird. Mit Hilfe unseres kostenlosen Steuerrechners können Sie die Kosten dafür schnell ermitteln. Für Sie als Arbeitnehmer ist damit (vorerst) alles steuerlich erledigt, und Sie haben keinen Kontakt mehr mit dem Finanzamt. Nur bei zusätzlichen Einkünften, bestimmten Kombinationen von Lohnsteuerklassen oder anderen Ausnahmesituationen können Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie sich auch dagegen entscheiden. Die Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, erhalten jedoch häufig eine Steuererstattung. Wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben, war dies vor allem dann von Vorteil, wenn Sie während des Jahres verheiratet waren, erhebliche einkommensbezogene Kosten, ungewöhnliche Belastungen oder außergewöhnliche Belastungen hatten. Dann ist eine Steuererstattung immer möglich.

Es ist möglich, eine freiwillige Steuererklärung zurückzuziehen, wenn das Finanzamt wider Erwarten doch eine Zahlung verlangt. Das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen, da die Steuererklärung als nicht abgegeben gilt.

Hinweis: Wenn Sie sich entschließen, Ihre Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben, haben Sie dafür vier Jahre Zeit; Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dies im Folgejahr bei den Steuerbehörden zu tun. Sie haben zum Beispiel noch bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, Ihre Steuererklärung für 2018 abzugeben.

Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung durch das Finanzamt

Sie haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben, aber plötzlich schickt Ihnen das Finanzamt ein Schreiben mit der Aufforderung, dies zu tun. Sie müssen der Aufforderung nachkommen und sollten das Schreiben daher nicht ignorieren. Auch wenn Sie ohne die Aufforderung keine Steuererklärung abgeben hätten müssen, sind Sie nun dazu verpflichtet.

Eine solche Aufforderung kann zum Beispiel erfolgen, wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung über Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, bei einer Erbschaft oder Schenkung oder wenn bei einem Kontenabruf festgestellt wird, dass Sozialleistungen bezogen wurden, die sich steuerlich auswirken können.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung erforderlich?

Die ersten Voraussetzungen, die Sie für Ihre Steuererklärung erfüllen müssen, sind folgende

  • Die Steueridentifikationsnummer, die Sie haben;
  • Die Angaben zu Ihrem Bankkonto; und
  • Der Ausdruck Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit einer Software erstellen, brauchen Sie natürlich keine Papierformulare.

Arbeitsbezogene Unterlagen

  • Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: die zurückgelegte Strecke, die Anzahl der Arbeitstage und gegebenenfalls eine Aufstellung der Unfallkosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften,
  • Ausgaben für Büromaterial (wie Bücher, Werkzeuge und Laptoptaschen) und Kleidung (z. B. Sicherheitsschuhe),
  • Kosten für die berufliche Nutzung des eigenen Computers sowie Belege oder eine Übersicht über den Anteil dieser Nutzung,
  • Belege oder eine Übersicht über Internet- und Telefonausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung,
  • eine Aufschlüsselung der Fortbildungskosten, einschließlich des Nachweises von Gebühren, Reisekosten, Kosten für Lernmittel usw., zusammen mit konkreten Angaben zu Zeitpunkt, Ort und Art der Fortbildung,
    Nachweis der Bewerbungsgebühren (Kopien, Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto, Reisekosten usw.),
  • Bei doppelter Haushaltsführung sind die Reisekosten nachzuweisen.
  • Familienausflüge, Kosten für den Unterhalt der Wohnung während der Arbeit usw.
  • Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, legen Sie eine Liste Ihrer Umzugskosten vor
  • einen Teil der vom Arbeitgeber gezahlten Prämien für eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Versicherungsunterlagen

  • Nachweise über die Beiträge zur privaten Rentenversicherung,
  • eine Bescheinigung über Beiträge zu einer Rentenversicherung (Riester-Rente),
  • Nachweise über Zuwendungen zu Risiko- und Lebensversicherungen,
  • sofern die Angaben nicht in der Einkommensteuerbescheinigung enthalten sind, Bescheinigungen der Krankenkassen über die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Bescheinigungen über die Beitragsrückerstattung,
  • ein Nachweis über Ihre Beiträge zur Unfallversicherung,
  • Nachweise über die finanzielle Unterstützung von Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht).

Weitere Belege, die für die Steuererklärung entscheidend sein können

  • Steuerberatungsrechnungen, wie z.B. die Rechnung SteuerSparErklärung,
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL-Bescheinigung),
  • Nachweise über Abwesenheiten aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit
  • Bescheide über Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse, sowie Leistungsbescheide,
  • Belege für Krankenhaus- und Arztkosten,
  • Quittungen für Brillenzuzahlungen,
  • eine Übersicht über Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten (wenn Sie eine Kundenkarte einer Apotheke haben, können Sie sich von der Apotheke oft eine Liste aller Medikamentenzahlungen für das betreffende Jahr ausdrucken lassen),
  • Rechnungen und Zahlungsbelege für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, können einige dieser Ausgaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung und/oder Steuererklärung enthalten sein (z. B. Treppenhausreinigung, Winterdienst).

Steuererklärungsformulare für 2021, 2020 und 2019.

Eine umfassende Steuererklärung umfasst neben dem Mantelbogen, der persönliche Angaben wie die Steueridentifikationsnummer und ein funktionierendes Bankkonto enthält, weitere Anlagen. Wir stellen Ihnen kostenlose Steuerformulare zur Verfügung, die Sie für Ihre Steuererklärung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner herunterladen können:

  • Steuererklärungen und Steuerformulare;
  • Steuerformulare für Selbstständige und Freiberufler;
  • Steuerformulare für Rentner und Pensionäre.

Jede Anlage wird separat zusammengestellt und mit der Steuererklärung verbunden. Unsere Formularsammlung umfasst die folgenden Anlagen:

  • Anlage N für Personal;
  • Für Einkünfte aus Zinsen oder anderen Kapitalanlagen siehe Anlage KAP;
  • Für Begünstigte der Riester-Rente, siehe Anlage AV;
  • Anlage Vorsorgeaufwand für Kosten im Zusammenhang mit laufenden Versicherungen;
  • Anlage VL für die Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksame Leistungen;
  • Code S für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Wir raten Ihnen, eine Steueranwendung zu nutzen, die Sie mit einfachen Fragen durch jeden Schritt Ihrer Steuererklärung führt, um Zweifel bei der Auswahl der richtigen Formulare vollständig auszuschließen. Eine Steueranwendung, die sich diesen „roten Faden“ zunutze macht, ist unsere TÜV-geprüfte und inzwischen millionenfach genutzte SteuerSparErklärung.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, dies freiwillig tun oder vom Finanzamt dazu verpflichtet werden, hängt von der Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab:

Allgemeine Termine und Fristen für die Steuererklärung:

  • Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, haben Sie dafür bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, und sie muss beim zuständigen Finanzamt eingehen;
  • Frist für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung: Sie haben maximal vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. jeweils bis zum 31. Dezember,
  • Wenn Sie aufgefordert werden, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, legt das Finanzamt eine bestimmte Frist für die Abgabe fest.

Geänderte Termine für die Abgabe der Steuererklärung für 2020 und 2021

  • Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für 2021: Sie haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, Ihre Steuererklärung für 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Durch das „Vierte Corona-Steuererleichterungsgesetz“ hat sich die Frist nun weiter nach hinten verschoben;
  • Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für 2020: Der Fälligkeitstermin für die Steuererklärung 2020 war der 31. Oktober 2021, aber da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, ist 2021;
  • Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 vor den Ferien war der 11. Februar 2021. Corona hat die Abgabe der Steuererklärung um 3 Monate verlängert.

Ratschläge: Haben Sie Fragen dazu, wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen? Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Fristenschätzer.

Steuererklärungen müssen fristgerecht eingereicht werden.

Bis zum 31.07. des Folgejahres muss Ihre Steuererklärung für das laufende Steuerjahr beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt der dritte Juli auf einen Sonntag oder einen Feiertag, wird der nächste Werktag herangezogen. Ihre Steuererklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt eingegangen sein, sonst drohen Säumniszuschläge. Das sind mindestens 25 € für jeden Monat (oder einen Bruchteil davon) der Verspätung. Die Verspätungsgebühr dient jedoch sowohl als Strafe als auch als eine Art Druckmittel, um sicherzustellen, dass künftige Steuererklärungen rechtzeitig eingehen. Wenn Ihnen die Zeit vor Ablauf der Frist davonläuft, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Mit unserem kostenlosen Musterbrief können Sie eine Fristverlängerung beantragen.

Frist für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Sie wird immer zum Ende des betreffenden Steuerjahres festgelegt. Daher müssen Sie Ihre freiwillige Steuererklärung bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Finanzamt einreichen.

Wichtig: Bis zum 31. Dezember um Mitternacht muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Es reicht nicht aus, die Steuererklärung nur am 31.12. abzuschicken. Sie haben noch bis Mitternacht Zeit, Ihre Unterlagen in den Briefkasten des zuständigen Finanzamtes einzuwerfen. Dort wird der Umschlag sofort mit einer Quittung und der aktuellen Uhrzeit abgestempelt.

Die Frist nach einem Antrag auf Abgabe einer Steuererklärung

Das Finanzamt gibt in jedem Schreiben, in dem es Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, eine Frist für die Abgabe an. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Ihnen Verspätungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, müssen Sie umgehend (!) eine Fristverlängerung beantragen.

Was ist eine Steueridentifikationsnummer?

Sie werden mehrmals nach Ihrer Steueridentifikationsnummer gefragt, z. B. bei der Beantragung von Kindergeld, Elternurlaub oder beim Ausfüllen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Das Finanzamt kann Ihre Steuererklärung anhand der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer eindeutig zuordnen. Es gibt zwei Nummern aufgrund von Präzedenzfällen aus der Vergangenheit: Früher gab es nur die Steuernummer, die zusammen mit der ersten Steuererklärung vergeben wurde. Wenn Sie jetzt Ihre erste Steuererklärung einreichen, haben Sie diese Nummer natürlich nicht und werden sie auch nie haben. Denn die „alte“ Steuernummer wird irgendwann durch die Steueridentifikationsnummer ersetzt.

Wie, wann und wo bekommt man eine Steueridentifikationsnummer?

Jeder deutsche Bürger hat 2008 eine eindeutige Steueridentifikationsnummer erhalten. Sobald die Meldebehörde die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, erhält jeder, der erst nach 2007 einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat, die Steueridentifikationsnummer (BZSt). Wenn die Steueridentifikationsnummer nach drei Monaten noch nicht da ist, können Sie sich an das BZSt wenden. Dort werden die Nummern bearbeitet.

Nachdem das Einwohnermeldeamt die Informationen an das BZSt geschickt hat, erhalten die Eltern die Steueridentifikationsnummer für ihre Kinder.

Welche Informationen werden mit der Steueridentifikationsnummer aufbewahrt, und wie verwenden die Behörden sie?

Für die Verwaltung der Steueridentifikationsnummern bewahrt das Bundeszentralamt für Steuern folgende Informationen auf:

Steueridentifikationsnummer, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktortitel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, derzeitiger oder letzter bekannter Wohnsitz, zuständige Finanzbehörden, Übermittlungssperren und Sterbedatum.

Spätestens 20 Jahre nach dem Todesjahr werden die Daten gelöscht. Auch wenn Sie umziehen oder heiraten, bleibt Ihre Steuer-ID konstant und für den Rest Ihres Lebens gültig. Die Steuer-ID darf nur von Finanzbeamten verwendet werden. Nur Steuerbeamte dürfen also Ihre persönlichen Daten erfassen und verwenden.

Andere Organisationen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, aus steuerlichen Gründen Informationen an die Finanzbehörden weiterzugeben. In diese Kategorie fallen zum Beispiel die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Sie erfahren aber nur Ihre Steuer-ID vom BZSt, sonst nichts.

Was mache ich, wenn meine Steuer-ID nicht auffindbar ist?

Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer in Ihren Unterlagen nicht finden können, können Sie Ihre Einkommensteuerbescheinigung (falls Sie eine haben) prüfen, da diese Ihre eindeutige Steueridentifikationsnummer enthält. Aber auch wenn Sie keine Lohnsteuerbescheinigung haben, brauchen Sie keine Angst zu haben: Das Bundeszentralamt für Steuern hat jede Steueridentifikationsnummer gespeichert und wird sie Ihnen auf Anfrage erneut mitteilen. Sie haben drei Möglichkeiten, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer erneut beantragen möchten:

  • Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern füllen Sie das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer aus.
  • Sie senden eine E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de und bitten um die erneute Erteilung Ihrer Steueridentifikationsnummer.
  • Sie können das Bundeszentralamt für Steuern schriftlich unter Referat St. II 3, 53221 Bonn, erreichen.

Wichtig: Die Steueridentifikationsnummer wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Post übermittelt.

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Für die Steuererklärung müssen die richtigen Formulare verwendet und ausgefüllt werden. Obwohl dies streng und schwierig erscheint, ist es in der Praxis schon lange nicht mehr üblich. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihre Steuererklärung von Hand auf Papier oder online ausfüllen. Wenn Sie zum Ausfüllen der Steuerformulare ein Steuererklärungstool auf Ihrem Heim-PC oder online verwenden, können Sie sich die Sache auch einfacher machen. Eine einseitige Kopie des offiziellen Formulars ist akzeptabel.

Am schnellsten und sichersten ist natürlich die Bearbeitung der Steuererklärung mit einem richtigen Steuerprogramm, das sie dann automatisch über ELSTER übermittelt.

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