Inhalt
- 1 Welche Kriterien gelten für verheiratete und unverheiratete Paare, die Elternurlaub beantragen?
- 2 Welche Kriterien gelten für Eltern, die nicht zusammenleben und Elterngeld beziehen?
- 3 Welche Voraussetzungen gelten für das Elterngeld für Alleinerziehende?
- 4 Haben wir auch Anspruch auf Elterngeld für unser adoptiertes Kind?
- 5 Können wir Elterngeld beantragen, ebenso wie andere Verwandte oder Großeltern?
- 6 Wie viel Elterngeld erhalten Witwen und Waisen?
Welche Kriterien gelten für verheiratete und unverheiratete Paare, die Elternurlaub beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht, haben Sie als Elternpaar Anspruch auf Elterngeld.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigt der Vater für den Antrag auf Elterngeld folgende Unterlagen.
- einen Nachweis, dass die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde, oder einen Nachweis, dass bereits rechtliche Schritte zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft eingeleitet wurden;
- Gemeinsam mit der Mutter können Sie die Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkennen. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
In Verfahren vor dem Familiengericht ist die Feststellung der Vaterschaft für strittige und ungelöste Situationen vorgesehen.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie die Höhe des Elterngeldes abschätzen, das Sie und Ihr Partner erhalten können.
Welche Kriterien gelten für Eltern, die nicht zusammenleben und Elterngeld beziehen?
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes aufteilen und als Eltern voneinander getrennt leben, sind Sie ein getrennter Elternteil. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie mit dem Kind einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. Der Elternteil, bei dem das Kind weniger als ein Drittel der Zeit verbringt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Als alleinerziehender Elternteil erhält dann der andere Elternteil Elterngeld.
Sie haben Anspruch auf dasselbe Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, auch wenn Sie getrennt leben. Sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Partnerschaftsbonus steht auch getrennt lebenden Eltern zu.
Ja, vorausgesetzt, sie erfüllen die gleichen Voraussetzungen wie Eltern, die zusammenleben. Das entscheidende Kriterium ist, dass Sie beide 2, 3 oder 4 Monate lang ununterbrochen Teilzeit arbeiten. Jeder von Ihnen muss während dieses Zeitraums mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie abschätzen, wie viel Elterngeld Sie als getrennt lebende Eltern erhalten können, ohne dass Sie irgendwelche Verpflichtungen eingehen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Elterngeld für Alleinerziehende?
Wenn Sie beide der folgenden Kriterien erfüllen, gelten Sie als alleinerziehend:
- Sie gelten aus steuerlichen Gründen als alleinerziehend, wenn weder der andere Elternteil noch das Kind bei Ihnen wohnt.
- Infolgedessen haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. In der Regel ist dies nur möglich, wenn Sie allein leben und nicht mit einer anderen erwachsenen Person in einer Wohnung zusammenleben. Bei Fragen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Außerdem haben Sie als Alleinerziehende/r unter folgenden Umständen Anspruch auf Elterngeld:
- wenn der andere Elternteil das Kind nicht versorgen kann, weil er z. B. krank oder behindert ist. Bitte legen Sie in solchen Fällen einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit vor, beispielsweise ein ärztliches Attest.
- Es reicht nicht aus, wenn der andere Elternteil nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen, z. B. aufgrund beruflicher Verpflichtungen; wenn das Wohl des Kindes durch die Betreuung durch den anderen Elternteil gefährdet wäre. Dies ist nur in sehr seltenen Fällen der Fall, etwa wenn das Jugendamt davon ausgeht, dass die Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil der körperlichen oder seelischen Gesundheit des Kindes schaden könnte.
Sie haben in jeder dieser Situationen Anspruch auf Elterngeld, genauso wie Elternpaare. Sie müssen dafür die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie das gesamte Elterngeld allein beziehen, einschließlich der Partnermonate und des Partnerschaftsbonus.
Wie viel Elterngeld Ihnen als Alleinerziehende zusteht, können Sie unverbindlich mit dem Elterngeldrechner ermitteln.
Wann bekommen Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus?
Sie können den Partnerschaftsbonus auch für sich selbst in Anspruch nehmen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wenn Sie in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten Sie auch für 2, 3 oder 4 Monate ElterngeldPlus.
Haben wir auch Anspruch auf Elterngeld für unser adoptiertes Kind?
Ja. Auch Adoptivkinder haben Anspruch auf Elterngeld. Das gilt auch für Kinder, die Sie mit der Absicht nach Hause gebracht haben, sie zu adoptieren (so genannte „Adoptionspflege“).
Der Anspruch auf Elterngeld entsteht an dem Tag, an dem Sie das Kind zu sich nach Hause geholt haben, nicht an dem Tag, an dem das Kind geboren wurde. Dies gilt auch während der so genannten Adoptionspflege, d. h. solange das Adoptionsverfahren noch läuft.
Nachdem das Kind acht Jahre alt geworden ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Außerdem haben Sie Anspruch auf den so genannten Geschwisterbonus für adoptierte Kinder. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Was gilt für den Geschwisterbonus für Adoptivkinder?
Haben auch ausländische Eltern Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld erhalten auch ausländische Eltern. Hier ist die Staatsangehörigkeit von Bedeutung:
In der Regel haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie in Deutschland leben oder arbeiten und aus einem der anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen.
Ansonsten hängt es davon ab, ob Sie voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten werden. Sie haben also Anspruch auf Elterngeld.
- Sie haben eine Niederlassungserlaubnis;
- mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für die EU;
- mit einer Blue Card für die EU;
- mit einer mobilen ICT-Karte oder einer ICT-Karte;
- eine Aufenthaltserlaubnis für GB hat;
- eine Duldung für eine Beschäftigung hat;
- wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland arbeiten dürfen oder vorher. Es gibt weitere Einschränkungen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Elternzeit.
während Sie eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, z. B. während eines laufenden Asylverfahrens (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung, siehe oben).
Können wir Elterngeld beantragen, ebenso wie andere Verwandte oder Großeltern?
Auch Großeltern, Urgroßeltern, Tanten, Onkel, Brüder oder Schwestern können unter bestimmten Umständen Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile aufgrund einer schweren Krankheit, einer schweren Behinderung oder des Todes nicht in der Lage sind, sich allein um das Kind zu kümmern. Außerdem müssen Sie die üblichen Kriterien für Elterngeld erfüllen.
Wir betreuen ein Kind in Vollzeit. Können wir für dieses Kind Elterngeld bekommen?
Nein, Pflegekinder haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Pflegekindes können durch Leistungen Ihres Jugendamtes gedeckt werden.
Wie viel Elterngeld erhalten Witwen und Waisen?
Witwen und Waisen erhalten eine Hinterbliebenenrente, um sie nach ihrem Tod zu unterstützen. Da es sich hierbei nicht um Einkommen handelt, wird es bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. In der Hinterbliebenenrente enthalten sind:
- Rente für Waisen;
- Renten für Witwen und Witwer sowie;
- nach dem Beamtenversorgungsgesetz die Witwen- oder Witwerrente.
Wenn Sie jedoch Elterngeld beziehen, kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden. Ihr Elterngeld wird bei der Berechnung als Einkommen betrachtet und von der Rente abgezogen. Es wird nur der Teil des Elterngeldes angerechnet, der über dem Mindestbetrag liegt, nicht der Gesamtbetrag. Das ist das absolute Minimum:
- 300 Euro pro Monat, in dem Sie das Mindestelterngeld erhalten, und;
- In den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus beziehen, erhalten Sie 150 Euro.