Wir benötigen einige Nachweise von Ihnen, um Ihren Antrag auf Kindergeld auszufüllen.
Bestimmen Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.
Inhalt
Wann Sie Nachweise vorlegen müssen
Um nachzuweisen, dass Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld hat, müssen Sie Nachweise erbringen.
Wenn Ihr Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, müssen Sie in der Regel nur Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes angeben.
Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, benötigen wir weitere Nachweise, z. B. eine Bestätigung über ein Praktikum oder einen Schulabschluss. Welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, können Sie der folgenden Liste entnehmen.
Bitte fügen Sie eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde bei, wenn Sie Kindergeld für ein Kind beantragen, das im Ausland geboren wurde oder dort wohnt. Sie können auch ein anderes offizielles Dokument als Nachweis verwenden, wenn Sie einen anderen gesetzlichen Nachweis für die Geburt Ihres Kindes haben.
So reichen Sie die Unterlagen beim Amt für Familienleistungen ein
Die Nachweise können bei Ihrer Familienkasse abgegeben, per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Schicken Sie niemals Originale, sondern nur Kopien!
Wir teilen Ihnen mit, ob wir weitere Nachweise von Ihnen benötigen. Wir teilen Ihnen dann mit, bis wann Sie die fehlenden Unterlagen einreichen müssen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie alle wichtigen Unterlagen fristgerecht einreichen. Ihr Antrag kann sich verzögern oder abgelehnt werden, wenn Sie diese Anweisungen nicht befolgen.
Senden Sie die folgenden Nachweise an die Krankenkasse Ihrer Familie:
Nachweis der Berufserfahrung
Wenn Ihr Kind eine betriebliche Ausbildung absolviert, legen Sie der Familienkasse bitte eine Bestätigung über die Art und Dauer der Ausbildung vor. Dies kann z. B. eine Kopie des Ausbildungsvertrages sein.
Für Jugendliche, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren, verwenden Sie bitte das Formular Schulbescheinigung. Sie können auch eine Bescheinigung der Schule einreichen.
Bitte melden Sie der Familienkasse, sobald Ihr Kind seine Ausbildung beendet hat. Verwenden Sie dazu die Erklärung auf dem Ausbildungsverhältnis.
Wichtig: Sie müssen uns auch mitteilen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist: Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung gemacht haben, schicken Sie uns bitte eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Bei einer schulischen Ausbildung benötigen wir eine Kopie des Prüfungszeugnisses. Die darin enthaltenen Beurteilungen und Noten können Sie beliebig ändern.
Nachweise aus dem Studium
Wenn Ihr Kind studiert, müssen Sie bis Oktober eines jeden Jahres einen Nachweis über die Immatrikulation vorlegen. Sie müssen für jedes Semester einen Nachweis über den Abschluss des Studiums erbringen, zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung.
Bitte senden Sie uns die Exmatrikulationsbescheinigung zurück, sobald Ihr Kind seine Ausbildung beendet hat.
Wir benötigen eine Kopie der Prüfungsbescheinigung, nachdem Sie Ihre Kurse beendet haben. Sie können die darin enthaltenen Bewertungen und Noten ändern.
Bei Fehlen einer Ausbildungsstätte oder eines Arbeitsplatzes, Nachweis
Bitte verwenden Sie das Formular „Erklärung des Kindes ohne Ausbildung oder Beschäftigung“, wenn Ihr Kind noch keinen Arbeitsplatz hat oder gerade einen solchen sucht.
Für die Erklärung sind weitere Nachweise erforderlich:
Ihr Kind hat nur dann Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr, wenn es arbeitssuchend ist. Weisen Sie in diesem Fall nach, dass Ihr Kind bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist.
Legen Sie die Bescheinigung der Berufsberatung vor, wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.
Wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht, aber nicht bei einer Agentur für Arbeit gemeldet ist, sollten Sie das tun: Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungen Nachweise bei, z. B. Ablehnungsschreiben oder andere Unterlagen, die belegen, dass Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht.
Nachweis eines Praktikums
Wenn Ihr Kind ein Praktikum absolviert, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Art und Dauer des Praktikums vor. Dies kann z. B. eine Kopie des Praktikumsvertrags sein.
Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit
Wenn Ihr Kind an einem Freiwilligendienst teilnimmt (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Europäischer Freiwilligendienst), können Sie eine Bescheinigung der entsprechenden Organisation erwerben. Fertigen Sie eine Kopie davon an und schicken Sie sie an die Krankenkasse Ihrer Familie.
Für Kinder mit geistigen, emotionalen oder körperlichen Problemen gibt es Nachweise.
Sie können die folgenden Papiere als Nachweis für ein Kind mit einer Behinderung verwenden, das Kindergeld erhält:
- Ausweis für schwerstverkrüppelte Menschen
- Bescheid des Versorgungsamtes über die Entscheidung
- Bescheid über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
- Bescheinigung der Pflegekasse, ärztliche Bescheinigung oder ärztliches Gutachten
Wichtig: Aus dem ärztlichen Attest oder Gutachten muss hervorgehen, dass eine Behinderung vorliegt und wie sich diese auf die Erwerbstätigkeit auswirkt. Wenn Ihr Kind älter als 25 Jahre ist, müssen Sie zusätzlich angeben, wie lange die Behinderung schon besteht.